ORF Imagekampagne 08 Kritische Infrastuktur ORF
Sendefähigkeit

ORF bleibt mindestens 72 Stunden on air

ORF
Der ORF hat mit Big Blue Marble (BBM) Maßnahmen gesetzt, um seine Radioprogramme im Krisenfall mindestens 72 Stunden auch bei einem kompletten Stromausfall in Österreich aufrechterhalten zu können.
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Dafür wurden die wichtigsten Sendestationen mit Notstromaggregaten ausgestattet. Auch die ORF-Standorte sind notstromversorgt.
Am ORF-Mediencampus sind sechs Notstrom-Dieselaggregate mit einer Generatorleistung von 10.250 kVA (kiloVoltAmpere), inkl. der dafür erforderlichen Peripherie (Kraftstofftanks, Dieselkühlung, Schaltschränke, usw.), installiert.
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Um die unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten, sind am ORF-Standort Küniglberg 11 USV-Anlagen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) mit einer Gesamtleistung von ca. 6.000 KVA redundant vorhanden. Der Kraftstoffvorrat beträgt 90.000 Liter.
Zusätzlich zum Stadtwasseranschluss ist außerdem ein Tiefbrunnen vorhanden(250m tief), der ca. 2/3 des benötigten Wasserbedarfs (Befeuchter der Klimaanlagen, Rückkühltürme, Grünflächenbewässerung, Sprinkleranlagen usw.) abdeckt.
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Im multimedialen Newsroom kann im Krisenfall durchgehend für alle Mediengattungen berichtet werden. Dazu steht eine Vielzahl an Studios für Hörfunk und TV zur Verfügung. Sollte es zu einer Sonderlage in der Nacht kommen, gibt es die Möglichkeit eine reduzierte Sendung auch gänzlich ohne technische Betreuung direkt via Sendeabwicklung auszustrahlen.
Ö3 Mikro Philipp Kofler ORF
Als einzige 24‑Stunden‑besetzte Radioredaktion Österreichs kann Ö3 im Notfall auch in die Regionalradioprogramme in den Landesstudios einsteigen.
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Die ORF-Landesstudios verfügen über autarke Radio- und Fernsehstudios sowie Produktionsmaterial (SAT-Ü-Wagen, Fahrzeuge, übertragungstechnische Materialien), damit auch sie bei Bedarf „im Inselbetrieb“ tätig sein können.
Für alle Regionalradios besteht eine direkte Verbindung zu den Hauptsendern in den Ländern. Damit ist auch im Krisenfall die regionale Radioversorgung gesichert.
Darüber hinaus hat der ORF im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagement Notstudios an den Ausweichstandorten in Wien, Graz und St. Johann im Pongau eingerichtet sowie Vorkehrungen getroffen, aus dem Bundeskanzleramt und Innenministerium über autarke Kommunikationswege zu berichten.
Organisatorisch ist innerbetrieblich sichergestellt, dass die Sendefähigkeit auch in außergewöhnlichen Lagen sowie in Krisen- und Katastrophenfällen möglichst aufrechterhalten wird.
Einsatz für Österreich

Kommunikation in Notsituationen ermöglichen

Der ORF betreibt über seine Sendertochter BBM ein umfassendes Sendernetz in ganz Österreich mit mehr als 430 Sendestandorten, das von der Hauptstadt bis ins kleinste Dorf nahtlose Übertragung ermöglicht und nahezu jeden Haushalt in Österreich zuverlässig mit glasklaren Radio- und TV-Signalen erreicht. Neben den ORF-Angeboten werden auch die Sendesignale privater Medien verbreitet. Derzeit treibt der ORF die Entwicklung des nächsten 5G-Broadcast-Standards in Europa voran und setzt auf Streaming-Lösungen, die zukunftsfit sind.
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In Notsituationen ermöglicht BBM sichere und verlässliche Kommunikation, indem die Infrastruktur auch kritischen öffentlichen Diensten zur Verfügung gestellt wird. Darunter:
  • Mobilfunkanbieter
  • Einsatz- und Rettungskräfte
  • Anbieter:innen von Funkkommunikation
Ob Feuerwehr, Polizei oder Katastrophenschutz: Die Sende-Infrastruktur hilft, im Ernstfall verbunden zu bleiben.
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ORF.at als freie, niederschwellige Informationsplattform
Mit dem frei und niederschwellig zugänglichen öffentlich-rechtlichen Online-Angebot, insbesondere mit news.ORF.at, leistet der ORF einen weiteren wichtigen Beitrag, um die österreichische Bevölkerung verlässlich zu informieren, was im Krisenfall von besonderer Bedeutung ist. Die vergangenen Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, welchen gesellschaftlichen Wert eine vertrauenswürdige News-Plattform hat, die einen wesentlichen Teil der Bürgerinnen und Bürger des Landes online erreicht (täglich rund 1,3 Millionen Menschen).
Rechtliche Grundlagen

Der ORF als Kritische Infrastruktur

Der ORF und seine Sendertochter Big Blue Marble (BBM) zählen zur Kritischen Infrastruktur Österreichs. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres haben 2013 ca. 400 Unternehmen als solche klassifiziert.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2008/114/EG. Sie definiert Kritische Infrastruktur als Anlagen und Systeme, die für zentrale gesellschaftliche Funktionen sowie für Gesundheit, Sicherheit und das wirtschaftliche oder soziale Wohlergehen der Bevölkerung unverzichtbar sind. Werden sie gestört oder zerstört, hätte das erhebliche Auswirkungen.
Nach dieser Definition sind der ORF und BBM Teil der Kritischen Infrastruktur. Außerdem sind sie gemeinsam mit der APA in das Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) im Innenministerium eingebunden, um die Bevölkerung in Krisen- und Katastrophenfällen rasch und direkt mit Informationen zu versorgen.
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Schutz kritischer Infrastrukturen 
Das Bundesministerium für Inneres ist für den Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig. Sollte es aufgrund der Bedrohungslage erforderlich werden, müssen KI durch die Polizei bewacht und geschützt werden. Da die Polizei nicht die erforderliche Personenanzahl und Versorgungslogistik hat, um mehrere Schutzobjekte 24h pro Tag zu bewachen, kann das Bundesheer auf Ansuchen der Polizei zu einer Assistenzleistung angefordert werden.
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Gesetzliche Aufgaben des ORF 
Gemäß ORF-Gesetz hat der ORF folgende öffentlich-rechtliche Aufgaben, die auch unter besonderen Bedingungen vorrangig aufrechtzuerhalten sind:
Weitere besondere Aufträge 
§ 5 (6) Der Österreichische Rundfunk hat 
1. Bundes- und Landesbehörden sowie den Behörden der im jeweiligen Verbreitungsgebiet gelegenen Gemeinden für Aufrufe in Krisen- und Katastrophenfällen und andere wichtige Meldungen an die Allgemeinheit sowie
2. Privaten für Aufrufe in begründeten und dringenden Notfällen zur Vermeidung von Gefahren für Gesundheit und Leben von Menschen
zu jeder Zeit die notwendige und zweckentsprechende Sendezeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die Verbreitung in Online-Angeboten.
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