Europäische Regulative für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Neben österreichischen Bestimmungen regeln auch internationale und andere Vorschriften den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich. Hervorzuheben sind dabei die Europäische Menschenrechtskonvention, das Protokoll zum EU-Vertrag von Amsterdam und die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt.
Die Europäische Menschenrechtskonvention:
Artikel 10 enthält das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ebenso gewährleistet er die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit.
Link:
Amsterdamer Protokoll:
Das Amsterdamer Protokoll betont die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft und für die Gewährleistung von Pluralismus in den Medien.
Es anerkennt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und der Finanzierung dieses Auftrags.
Link:
Amsterdamer Protokoll - Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten
UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt:
Die Konvention schafft die Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die Förderung der kulturellen Vielfalt wird als gemeinsames Ziel der Staatengemeinschaft formuliert. Dabei wird unter anderem der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Beitrag zur Medienvielfalt anerkannt.