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Recht und Grundlagen

Jahresbericht

Der ORF ist gemäß ORF-Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Jahresbericht über die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags vorzulegen. Der Bericht enthält außerdem Informationen über die erzielten Reichweiten und weist u.a. die Einnahmen aus kommerzieller Werbung und Patronanzsendungen aus. Der Bericht wird dem Bundeskanzler und der Medienbehörde übermittelt und wird auch veröffentlicht.
Auch Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern sowie der Anteil europäischer Werke am ORF-Programm werden im Jahresbericht behandelt. Zudem widmet sich der Bericht den ORF-Angeboten für Volksgruppen sowie für hör- und sehbehinderte Menschen und gibt Auskunft über die Nutzung der einzelnen Sender sowie den Versorgungsgrad.

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