Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem
Für ein öffentlich-rechtliches Medienunternehmen wie den ORF ist Transparenz ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund hat der ORF, wie auch gesetzlich vorgesehen, ein neues Hinweisgebersystem eingerichtet. Derartige Systeme sind in vielen Bereichen schon im Einsatz und bieten die Möglichkeit, Missstände aufzudecken und Fehlentwicklungen durch präventive Maßnahmen zu verhindern.
Das Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern des ORF und seiner Tochterunternehmen zur Verfügung, die im beruflichen Umfeld Informationen über Missstände oder Rechtsverletzungen erhalten haben.
Hinweise können dabei anonym oder namentlich abgegeben werden. Die Vorfälle sollten möglichst detailliert beschrieben und gegebenenfalls auch erklärende oder weiterführende Unterlagen übermittelt werden, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen können.
Bitte richten Sie sich nach der Meldungsabgabe Ihren eigenen, geschützten Postkasten ein!
Nach der Meldungsabgabe kann über einen geschützten Postkasten verfolgt werden, was mit dem Hinweis geschieht. Die Identität des Hinweisgebers bleibt zu jedem Zeitpunkt geschützt.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass wissentlich falsche abgegebene Meldungen rechtliche Konsequenzen haben können. Das Hinweisgebersystem ist verantwortungsvoll und ausschließlich für begründete Anliegen zu nutzen.
Nähere Informationen über das Hinweisgebersystem, den Ablauf einer Meldung und die Wahrung der Identität von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen sind dem FAQ-Bereich zu entnehmen.
Wenn Sie auf diesen Link klicken, befinden Sie sich im geschützten BKMS®-Hinweisgebersystem.
Dieses System ist nicht Teil der Website des ORF.