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Recht und Grundlagen

Die Aufsichtsbehörden des ORF

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Die Kommunikationsbehörde Austria, kurz KommAustria, ist die österreichische Regulierungsbehörde für viele elektronische Medien. Sie ist unter anderem auch mit der Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) und seine Tochtergesellschaften betraut.
Als Geschäftsstelle dient der KommAustria die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH).

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Bundesverwaltungsgericht

Mit 1. Jänner 2014  ging die Aufgabe der Berufungs- bzw. nunmehr Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) auf das Bundesverwaltungsgericht über. Die Funktionsperiode des „Bundeskommunikationssenates“, der bis dahin zweiten Instanz über Berufungen gegen Entscheidungen der KommAustria war, endete mit diesem Zeitpunkt.

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