27. Juli 2016, 20.02 Uhr
Definition Fernsehen:
Die Nettoreichweite umfasst die Anzahl jener Personen, die unter Berücksichtigung eines definierten Seherkriteriums innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls ferngesehen haben. Es werden nur die Personen gezählt, die das Seherkriterium erfüllt haben, wobei Mehrfachkontakte unberücksichtigt bleiben. Als Seherkriterium gilt bei Sendungen mit einer Dauer bis 10 Minuten eine Sehdauer von mindestens einer Sekunde, bei Sendungen über 10 Minuten Sendungsdauer beträgt die Mindestsehdauer eine Minute konsekutiv (durchgehend, ohne Unterbrechung).
Bezieht sich die Nettoreichweite auf eine einzelne Sendung oder auf einen zusammenhängenden Zeitabschnitt innerhalb eines Tages, so entspricht sie der kumulierten Reichweite. Fasst man mehrere Sendungen bzw. Zeitabschnitte zusammen, so wird über die Nettoreichweiten der einzelnen Sendungen das arithmetische Mittel gebildet. Im Unterschied dazu wird bei der kumulierten Reichweite jeder neue Kontakt dazugezählt.
Definition Radio:
Innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Zeitzone) erreichte Hörerschaft, unabhängig davon, ob alle Viertelstunden des definierten Zeitraums gehört wurden oder nur eine Viertelstunde dieses Zeitraums. Die Tagesreichweite eines Senders ist somit die Nettoreichweite aller Viertelstunden eines Tages.
Definition Internet:
Anzahl der Personen, die im Ausweisungszeitraum mindestens einen Kontakt mit dem Onlineangebot hatten. Überschneidungen sind dabei nicht enthalten. Die Netto-Reichweite wird als absoluter Wert und als prozentualer Anteil - bezogen auf die Grundgesamtheit - angegeben.
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