Gleichstellung und Frauenförderung
Auf Basis des Gleichbehandlungsgesetzes war bereits 2003 eine Betriebsvereinbarung zwischen dem ORF und dem Zentralbetriebsrat des ORF geschlossen worden, durch die eine interne Gleichbehandlungskommission und die Funktion einer/eines Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet wurden. 2005 wurde ein Gleichstellungsförderplan in Form einer Dienstanweisung erlassen, in dem weitere Frauen fördernde Maßnahmen sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten festgelegt wurden.
Gleichstellungsplan seit 2012 in Kraft
In der Neufassung des ORF-Gesetzes 2010 wurden diese Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene weiterentwickelt. Mit 17. September 2012 ist der Gleichstellungplan des ORF in Kraft getreten. Er gilt für sechs Jahre und wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Ziel: Ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern
Die im Gleichstellungsplan enthaltenen Maßnahmen und verbindlichen Zielvorgaben sollen dazu dienen, die bestehende Unterrepräsentanz und etwaige bestehende Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen.