Die Vertretungsbereiche im Publikumsrat des ORF
Die Details zur Bestellung und zur Zusammensetzung des Publikumsrats finden sich in § 28 ORF-Gesetz. Eine Funktionsperiode des Publikumsrats dauert vier Jahre.
Folgende Institutionen bestellen je ein Mitglied direkt:
- Wirtschaftskammer Österreich
- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
- Österreichs Bundesarbeitskammer
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Kammern der freien Berufe (gemeinsam ein Mitglied)
- Römisch-katholische Kirche
- Evangelische Kirche
- Rechtsträger der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien (je ein Mitglied)
- Akademie der Wissenschaften
Weitere Vertretungsbereiche:
- Hochschulen
- Bildung
- Kunst
- Sport
- Jugend
- Schüler
- ältere Menschen
- behinderte Menschen
- Eltern bzw. Familien
- Volksgruppen
- Touristik
- Kraftfahrer
- Konsumenten
- Umweltschutz
17 Mitglieder vom Bundeskanzler bestellt
Alle in Frage kommenden Einrichtungen und Organisationen Österreichs können auf Einladung des Bundeskanzlers Dreier-Vorschläge für die Besetzung des Publikumsrats erstatten. Diese Einladung erfolgt durch Verlautbarung in der Wiener Zeitung, darüber hinaus sind die Vorschläge öffentlich bekannt zu machen. 17 Mitglieder werden vom Bundeskanzler bestellt, wobei für jeden Bereich mindestens ein Mitglied zu bestellen ist.
Beendigung der Mitgliedschaft
Sollte ein Mitglied drei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt ferngeblieben sein, hat dies der Publikumsrat festzustellen. Diese Feststellung hat den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge (§ 29 Abs. 5 ORF-Gesetz). In diesem Fall sowie im Fall, dass ein Mitglied seine Funktion zurücklegt, ist für den Rest der Funktionsperiode unverzüglich ein neues Mitglied zu bestellen.