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Das ORF-Zentrum am Küniglberg

ORF/Milenko Badzic

Der Publikumsrat des ORF

Die Aufgaben und Kompetenzen des Publikumsrats sind in § 30 ORF-Gesetz geregelt.
Der Publikumsrat ist das Nachfolgeorgan der Hörer- und Sehervertretung (HSV) und hat derzeit 30 Mitglieder. Laut ORF-Gesetz endete die Funktionsperiode der HSV mit 31. Dezember 2001, die 1. Funktionsperiode des Publikumsrats hat am 1. Jänner 2002 begonnen.

Funktionsperiode jeweils vier Jahre

Die Funktionsperiode des Publikumsrats dauert vier Jahre. Die konstituierende Sitzung für die 2. Funktionsperiode des Publikumsrats fand am 3. Februar 2006, für die 3. Funktionsperiode am 16. März 2010, für die 4. Funktionsperiode am 22. April 2014, für die 5. Funktionsperiode am 3. Mai 2018 und für die 6. Funktionsperiode am 5. Mai 2022 statt.
Empfehlungen an die Geschäftsführung des ORF zur Programmgestaltung werden nach Vorbereitung in den Arbeitsausschüssen vom Plenum beschlossen. Weitere Empfehlungsrechte hat der Publikumsrat in Bezug auf Sendungen für gehörlose und gehörbehinderte Menschen, zum Qualitätssicherungssystem und zu den Jahressendeschemen. Darüber hinaus hat das Gremium ein Vorschlagsrecht betreffend die Volksgruppenprogramme und -angebote und für den technischen Ausbau des ORF.

Genehmigung der Höhe des Programmentgelts

Einmal im Jahr kann der Publikumsrat eine repräsentative Teilnehmerbefragung zu einem von ihm gewählten Thema in Auftrag geben. Die Vorbereitung dieser Meinungsumfrage ist durch die Geschäftsordnung dem Programmausschuss zugewiesen.

Eine wesentliche Kompetenz ist die Genehmigung von Beschlüssen des Stiftungsrats, mit denen die Höhe des Programmentgelts festgelegt wird.

Zu den weiteren Kompetenzen des Publikumsrats gehören die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrats sowie die Anrufung der Regulierungsbehörde in Fällen, in denen eine Verletzung von Bestimmungen des ORF-Gesetzes behauptet wird.

Kontakt

Sie erreichen den Publikumsrat per E-Mail unter publikumsrat@orf.at.