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Disproportionale Stichprobe

Durch die disproportionale Anlage einer Stichprobe wird gewährleistet, dass bestimmte Untergruppen oder Einheiten mit der für eine valide statistische Auswertung notwendigen Fallzahl an Stichprobenteilnehmern vertreten sind. So ist zum Beispiel das österreichische TELETEST-Panel in Bezug auf die Bundesländer disproportional angelegt, um die Daten auch für kleinere Bundesländer auswertbar zu machen. Im Rahmen der Gewichtung der Gesamtstichprobe wird die Disproportionalität wieder ausgeglichen.