ORF/Hans Leitner
Hören statt sehen: Fernsehen für Blinde und Sehbehinderte
Das Audiodeskriptionsservice im ORF
Seit 2004 bietet der ORF ein spezielles Service für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen. Ein Teil des ORF-TV-Programms, vor allem des Spiel- und Fernsehfilmangebots und der Sportübertragungen, wird in „Hörversion“ ausgestrahlt, denn sehbeeinträchtigte oder blinde Menschen haben oftmals Schwierigkeiten, der Handlung von Produktionen mit dramaturgisch bedeutender Bildsprache zu folgen. Hinweise sind daher notwendig, die erklären, was im Bild vor sich geht.
Akustischen Untertiteln vergleichbar, beschreibt die Audiodeskription in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung, Gestik und Mimik der Protagonistinnen und Protagonisten sowie Kostüme, Bauten und Umgebung. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Audiodeskription wird im ORF akustisch mittels Signalton und visuell – durch Einblendung eines entsprechenden Logos – gekennzeichnet und im Zweikanalton-Verfahren ausgestrahlt.
Der ORF sendete 2023 insgesamt fast 2800 Stunden mit speziellem Kommentar für sein blindes oder sehbeeinträchtigtes Publikum. Im Tagesdurchschnitt bot der ORF 2023 somit mehr als 7 1/2 Stunden audiodeskribierte Programme an.
ORF
Gekennzeichnet werden Hörfilme im ORF zweifach: durch eine Kurzsignation vor Filmbeginn und durch Einblendung des entsprechenden Logos (ein abstrahiertes durchgestrichenes Auge).
Live-Audiokommentierung
Die Live-Audiokommentierung von Sportevents ist eine der Säulen der Audiodeskription im ORF: sie reicht von Fußball, Schifahren und Schispringen bis zur Formel 1. Besonders wichtig sind Highlights wie die Fußball-WM oder die Fußball-EM. So wurden 2023 fast alle Spiele der Frauen-Fußball-WM in Australien und Neuseeland live audiokommentiert.
Auch Unterhaltungs-Highlights eignen sich für die Audiokommentierung. So werden Übertragungen des „Eurovision Song Contests“, „Dancing Stars“ und „9 Plätze – 9 Schätze“ mit Live-Audiodeskription angeboten – ebenso die Übertragung des Opernballs oder Ereignisse wie „Trooping the Colour“
Fixpunkt bei der Audiokommentierung sich auch die „Licht ins Dunkel“-Sendungen rund um Weihnachten und die Gottesdienste am Heiligen Abend.
Hörfilme im ORF
Der gesteigerte Einsatz von Spielfilmen und TV-Serien in Hörfilmfassung und der konsequente Ausbau einer eigenen österreichischen Hörfilmproduktion bilden die zweite Säule der Audiodeskription im ORF. Die Fortsetzungen der Erfolgs-TV-Reihe „Landkrimi“ in ORF 2 werden ebenso in Hörfilmfassung ausgestrahlt wie der Krimi-Klassiker „Tatort“.
Grundlage der „Hörfilme“ sind ein eigens erstelltes Skript, das akustische Verstehenshilfen bietet. Diese Audiodeskriptionen sind in Dialogpausen eingeschaltete knappe sprachliche Beschreibungen von Bildelementen und Bildfolgen des jeweiligen Films, deren Kenntnis für das Verstehen der Handlung bzw. für das Nachvollziehen von Atmosphärischem wichtig ist. Durch dieses international in Kino, Theater und TV erprobte Verfahren wird der visuelle Gehalt des TV-Angebots für blinde oder sehschwache Menschen in Österreich auf dem für sie wahrnehmbaren Weg vermittelt.
Der ORF setzt dabei seit einigen Jahren auch auf „Synthetische Audiodeskription“. Dabei wird ein Hörfilmskript mit einer künstlicher Stimme versehen. Dies ermöglicht einen rascheren und kostengünstigeren Ausbau des Angebotes.
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Fragen und Antworten:
Hörfilme werden im ORF via Zweikanalton ausgestrahlt. Notwendig ist bei Kabelempfang ein Stereo-Fernsehgerät oder Stereo-Videorecorder, bei Satellitenempfang ein Stereo-Satellitenreceiver.
Auf Tonspur 1 ist der normale Filmton ohne Audiodeskription, auf Tonspur 2 eine Mischung aus Filmton und Audiodeskription zu empfangen. Spur 2 kann bei den meisten Geräten über das On-Screen-Menü mit Hilfe der Fernbedienung des Fernsehgerätes/Videorekorders/Festplattenrekorders angewählt werden.
Satelliten-Besitzer müssen den Tonkanal mit der Audiodeskription direkt am Receiver einstellen. Ein Zweikanalton-taugliches Gerät ist dafür nicht erforderlich. Das selbe gilt für den Empfang über das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) - auch hier erfolgt die Umschaltung am Receiver. Kunden eines Kabelanschlusses die Verfügbarkeit von Zweikanalton/Audiodeskription direkt bei ihrem Kabelbetreiber klären.
Auf Tonspur 1 ist der normale Filmton ohne Audiodeskription, auf Tonspur 2 eine Mischung aus Filmton und Audiodeskription zu empfangen. Spur 2 kann bei den meisten Geräten über das On-Screen-Menü mit Hilfe der Fernbedienung des Fernsehgerätes/Videorekorders/Festplattenrekorders angewählt werden.
Satelliten-Besitzer müssen den Tonkanal mit der Audiodeskription direkt am Receiver einstellen. Ein Zweikanalton-taugliches Gerät ist dafür nicht erforderlich. Das selbe gilt für den Empfang über das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) - auch hier erfolgt die Umschaltung am Receiver. Kunden eines Kabelanschlusses die Verfügbarkeit von Zweikanalton/Audiodeskription direkt bei ihrem Kabelbetreiber klären.
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1975 wurde in den USA das Verfahren der Audiodeskription entwickelt. Mit Hilfe einer zusätzlichen akustischen Bildbeschreibung wird aus einem Film ein Hörfilm, den blinde Menschen „sehen“ können. Visuelle Elemente eines Films wie Orte, Landschaften, Personen, Gestik, Kameraführung - alles, was zu sehen ist und was insbesondere für das Verständnis der Handlung und das ästhetische Erleben des Werkes wichtig ist - wird in Sprache umgesetzt.
Der so entstandene Beschreibungstext ist in den Dialogpausen des Films zu hören. Auf diese Weise entsteht für den blinden und sehschwachen Zuschauer ein ganzheitlicher Eindruck vom Filmgeschehen. Er erhält dadurch die Möglichkeit, sich das Medium ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen und so am kulturellen Leben der Gesellschaft teilzunehmen.
Das Prinzip der Audiodeskription wurde bisher für die Medien Theater, Film, Fernsehen, Video, DVD und Museum erforscht und angewendet. Weltweit wird es in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Techniken verwendet.
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Die Bildbeschreibungen der Hörfilme werden von speziell ausgebildeten Filmbeschreibern getextet. Sehende und blinde bzw. sehbehinderte Menschen erarbeiten gemeinsam die Audiodeskription, die möglichst knapp und ausdrucksstark sein soll. Die Mitwirkung eines Nichtsehenden ist sehr wichtig, da es für Sehende oft nicht nachvollziehbar ist, welche Informationen ein blinder Mensch einem komplexen akustischen Gefüge wie einer Tonspur entnimmt.
In ein bis zwei Durchläufen wird der Film einer ersten Analyse unterzogen. Dabei werden u. a. folgende Fragen geklärt: Wie ist der Wechsel von Haupt- und Nebenhandlungsebenen? Gibt es Zeitsprünge, Rückblenden, Traumsequenzen? Welche Figuren, welche Orte müssen detailliert beschrieben werden? Wo ist dies möglich?
Dann wird der Film Szene für Szene bearbeitet. Ständiges Verknappen der beschreibenden Texte gehört zu den wichtigsten Aufgaben, da die Lücken zwischen den Dialogen in der Regel nicht viel Platz für Einfügungen lassen und die Atmosphäre des Films erhalten bleiben soll. Die Audiodeskription wird dann im Tonstudio aufgenommen, mit der Originaltonspur abgemischt und auf die zweite TonSpur des Sendebandes/Sendefiles kopiert.
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Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF, ZDF sowie die Deutsche Hörfilm GmbH, Hörfilm e.V. und audioskript haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum verständigt. Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein. Senderspezifische Arbeitsweisen und darüber hinausgehende Vorgaben finden sich in den Regelwerken der einzelnen Häuser.
Eine Audiodeskription resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben bzw. akustisch verfügbar machen. Die Tonspur ist der wertvollste Zugang zum Film für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Autoren in den Erstellungsprozess der Audiodeskription wünschenswert.
Basis für eine gute Audiodeskription ist eine Analyse der inhaltlichen und formalen Aspekte des Films. Aus dieser Analyse des Films (Bild und Ton) leiten sich in den vier Schritten des Arbeitsprozesses die Entscheidungen über die Ergänzung der Tonspur durch Sprache ab. (Anm.: 1. Auswahl der zu beschreibenden Bildelemente; 2. Art und Umfang; 3. Platzierung; 4. Einbindung in die Tonspur)
Ziel der Audiodeskription ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem Erlebnis der Sehenden entspricht. Dabei soll der Film als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben.
Eine Audiodeskription sollte immer von entsprechend ausgebildeten RedakteurInnen abgenommen werden. Bei der Abnahme ist auf die Einhaltung folgender Mindestanforderungen zu achten:
Die Audiodeskription muss Antworten auf die Fragen „Wer, Wo, Was, Wann“ in jeder für den Handlungsablauf wichtigen Situation klären.
- Beschreibungen sollen den Film wenig beeinträchtigen und deshalb in den Dialogpausen, aber dennoch möglichst handlungssynchron erfolgen.
- In der Audiodeskription müssen Personenmöglichst frühzeitig beschrieben werden:
- Aussehen der Protagonisten
- Haar- und Hautfarbe
- Alter
- Kleidung
- Körpersprache
- Gesichtsausdrücke
- Gestik und Gesichtsausdrücke sollten sorgfältig abgewogen und eher vorsichtig beschrieben werden. Sie können schnell missverstanden werden.
Handlungsrelevante Geräusche sollen nicht übersprochen werden; Filmmusik berücksichtigen, relevante Akzente möglichst freilassen. Töne und Geräusche können im Einzelfall irritierend und unverständlich sein. In diesem Fall muss die Audiodeskription eingreifen und den irritierenden Ton/das Geräusch identifizieren.
Farben spielen für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Rolle. Deshalb sollte man in der Beschreibung auch darauf eingehen.
Die Audiodeskription sollte nicht erklären, nicht bewerten und nicht interpretieren.
Handlungen nicht zu stark zusammenfassen, sondern dem Genre und der Stimmung des Films anpassen.
Auf die allgemeine Formulierung „Wir sehen“ wird verzichtet.
Beschreibungstexte werden im Präsensformuliert; in Ausnahmefällen ist auch Perfekt möglich.
Beschreibungstexte werden im Präsensformuliert; in Ausnahmefällen ist auch Perfekt möglich.
Keine verschachtelten Sätze, keine komplizierten Satzkonstruktionen. Bei Satzstellung und Wortwahl Wiederholungen vermeiden, sodass keine Monotonien entstehen.
Unbestimmter Artikel beim ersten Erwähnen von Räumen, Gegenständen etc. Es sei denn, sie sind ganz offensichtlich zuzuordnen (Bsp: seine Wohnung/ sein Bett/seine Zahnbürste).
Bei der Beschreibung sollen nur bekannte Fachbegriffe verwendet werden. Falls unbekannte Fachbegriffe notwendig sind, müssen die kurz erläutert werden.
In Audiodeskriptionen sollten keine filmtechnischen Begriffe verwendet werden. Vielmehr sollte deren Wirkungsweise sprachlich transportiert werden.
Regional bekannte Ortsnamen nur dann verwenden, wenn sie inhaltlich relevant sind. In dem Fall sollten sie beschrieben und eingeführt werden. Bekannte Orte, Plätze usw. können benannt werden.
Rechts-Links-Frage: Bei Richtungsangaben hat die Perspektive des Betrachters Vorrang. Außer es geht um die Person, um „seinen“ linken Fuß/Arm etc. Dann gilt das Körperprinzip.
Markennamen können genannt werden, wenn sie handlungsrelevant und oder wichtig für die Charakterisierung einer Figur sind.
Texteinblendungen (z.B. Bauchbinden) und Untertitel werden vorgelesen.
Die Filmbeschreibung muss in jedem Fall vor dem Beginn des Abspanns beendet sein.
AD-Sprecherin oder -Sprecher, Stimmlage, Sprechtempo usw. sollten immer auf das Original abgestimmt ausgewählt werden.
Bei der Tonmischung müssen die technischen Normen (z.B. Tonaussteuerung nach EBU R 128 - Lautheit) eingehalten werden.
Die Tonmischung soll den Charakter und die Atmosphäre der Originalversion unterstützen. Die Beschreibung sollte an allen Stellen des Films gut verständlich sein. Originalfilmton und Beschreibertext stehen dabei in einem gleichrangigen akustischen Verhältnis zueinander.
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