Worin besteht der Auftrag des ORF und wer gibt diesen vor?
Das ORF-Gesetz definiert u. a. einen weitreichenden öffentlich-rechtlichen Kernauftrag in 19 Punkten, von der umfassenden Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen (1.) bis zur angemessenen Berücksichtigung und Förderung sozialer und humanitärer Aktivitäten (19.). Im Rahmen der aktuellen Imagekampagne verdichtet der ORF diesen umfassenden Katalog zu dem Auftrag, mit einem ausgewogenen Programm zu einer funktionierenden Gemeinschaft beizutragen.