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Publikumsrat

Die Plenarsitzungen des Publikumsrats

Das ORF-Gesetz regelt die Aufgaben und Kompetenzen des Publikumsrats (§ 30 ORF-G). Die Entscheidungen über die einzelnen Verhandlungsgegenstände - Empfehlungen und Vorschläge an die ORF-Geschäftsführung, die jährliche Meinungsumfrage des Publikumsrats, die Bestellung der sechs Mitglieder des Stiftungsrats, die Anrufung der KommAustria, die Genehmigung von Beschlüssen des Stiftungsrats betreffend die Festlegung der Höhe des Programmentgelts - werden in den Plenarsitzungen in Form von Beschlüssen gefasst.
Die Beschlüsse werden in den Sitzungen der Arbeitsausschüsse vorbereitet, das Ergebnis der Beratungen wird in Form einer Empfehlung an den Publikumsrat über den Bericht des jeweiligen Ausschussvorsitzenden im Plenum eingebracht.
An den Plenarsitzungen des Publikumsrats kann das Publikum teilnehmen. Sie sind - im Gegensatz zu den Sitzungen der Arbeitsausschüsse - öffentlich. Die Termine werden online bekannt gegeben. Die Sitzungen finden im ORF-Zentrum, 1136 Wien, Hugo-Portisch-Gasse 1, im Großen Sitzungssaal, statt.

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