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ORF-Ziegel

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ORF.at: ORF weist unterstellten Gesetzesbruch auf das Schärfste zurück

Den aufgrund einer „Recherche“ der „Oberösterreichischen Nachrichten“ unterstellten Bruch des ORF-Gesetzes weist der ORF auf das Schärfste zurück und verwahrt sich gegen die Verbreitung von Unwahrheiten und gezielter Desinformation. Seit Inkrafttreten des neuen ORF-G am 1. Jänner 2024 hat sich die Angebotsstruktur auf ORF.at stark verändert. Der ORF hat alle Vorgaben des neuen Gesetzes lückenlos umgesetzt. Im Vergleich 2023 zu 2024 wurde das Textangebot massiv reduziert, sowohl in der Anzahl der Meldungen als auch in der Durchschnittslänge der Texte.
So betrug die Anzahl der gesetzesrelevanten Textbeiträge nicht wie von den OÖN in ihrer selbstdefinierten Testwoche fälschlich behauptet 525, sondern liegt mit weniger als 320 deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Maximalanzahl von 350 pro Woche. Auch im Gesamtjahr 2024 lag die Anzahl dieser Textbeiträge im Wochenschnitt unter 320, wie am 31. März 2025 im ORF-Jahresbericht veröffentlicht wurde.
Generell verweist der ORF darauf, dass auch die Angebotsstruktur von ORF.at der Öffentlichkeit lückenlos im ORF-Jahresbericht zugänglich gemacht ist. Dort ist dokumentiert, dass jede Vorgabe überwacht und eingehalten wird.
Der ORF lädt die OÖN dazu ein, ihre Bedenken einer Prüfung durch die dafür zuständige Medienbehörde zuzuführen. Abschließend hält der ORF fest, dass keine Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen angefragt wurde. Der ORF zeigt sich befremdet über diese Vorgangsweise.