Dieser Browser ist veraltet, daher ist die Seitendarstellung fehlerhaft.

Fußball-EM 2020

UEFA EURO 2020™ - Sujet

UEFA EURO 2020™

UEFA EURO 2020™ - Public Viewing

ORF vergibt Lizenzen für kommerzielle Public-Viewing-Events
Der ORF als offizieller Medienpartner der UEFA in Österreich für die UEFA EURO 2020™ ist für die Umsetzung des Lizensierungsprogramms der UEFA EURO 2020™, insbesondere die Lizenzierung der entsprechenden Rechte für Public-Viewing-Veranstaltungen, in Österreich verantwortlich.
Bei Interesse wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an publicviewing@orf.at.

Generelle Informationen

Öffentliche Übertragungen lassen sich in zwei Kategorien teilen: kommerzielle und nicht-kommerzielle.
Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren und haben kommerziellen Charakter, etwa durch den Verkauf von Speisen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte. Hierfür ist eine Lizenz der UEFA erforderlich, die in Österreich vom ORF vergeben wird. Ausgenommen davon sind lediglich kleine Veranstaltungen in Bars/Hotels/Restaurants.
Nicht-kommerzielle öffentliche Übertragungen besitzen keinen solchen kommerziellen Charakter.
Bars, Hotels, Restaurants 
Öffentliche Übertragungen in Bars, Hotels, Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben benötigen keine Lizenz der UEFA, insofern diese Übertragungen innerhalb der gastronomischen Räumlichkeiten betrieben werden,  die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorhanden sind, sofern solche Veranstaltung nicht gesponsert werden, kein Eintrittsgeld erhoben wird und keine zusätzlichen kommerziellen Aktivitäten gesetzt werden.

Allgemeinen Bedingungen

Die Lizenz für die gegenständlichen Public-Viewing-Events unterliegt gewissen Bedingungen. Diese allgemeinen Bedingungen bilden den rechtlichen Rahmen und sind für alle Parteien in gleichem Maße bindend.

Marketing und Sponsoring

Die Bestimmungen zu den UEFA-Vorgaben über Marketing- und Sponsoring-Aktivitäten im Rahmen von Public-Viewing-Events sind in den o. g. AGB der UEFA festgehalten – die wesentlichsten Regelungen zusammengefasst:
  • Die Präsenz von Marken, Logos und sonstiger Erscheinungsmerkmale dritter Parteien, die an dem Public-Viewing-Event beteiligt, aber nicht auch offizieller Partner der UEFA EURO 2020™ sind, ist auf den Standort des Public-Viewing-Events begrenzt.
  • Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2020™ dürfen bei Public-Viewing-Veranstaltungen nicht verwendet werden.
  • Die Veranstaltungen dürfen nicht als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2020™ ausgegeben werden.
  • Das TV-Signal des ORF als offizieller TV-Partner der UEFA bzw. UEFA EURO 2020™ muss unverändert verwendet werden (z. B. keine zusätzlichen Grafiken).
  • Werbemöglichkeiten dürfen nur an Firmen angeboten werden, die nicht direkt oder indirekt mit den Partnern der UEFA EURO 2020™  konkurrieren und gleichzeitig auch lokal ansässig sind.
  • Der Lizenznehmer bzw. Organisator einer Public-Viewing-Veranstaltung ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, alle organisatorischen Aufgaben, die mit der öffentlichen Übertragung verbunden sind, zu erledigen und alle notwendigen lokalen Genehmigungen zu beantragen und zu bezahlen, die am Public-Viewing-Standort für die Organisation und Durchführung einer öffentlichen Übertragung gebraucht werden.
UEFA EURO 2020™ - Public Viewing

ORF/UEFA EURO 2020™

Lizenzgebühren

Nur jene öffentlichen Übertragungen, die kommerziellen Charakter besitzen, unterliegen einer Lizenzgebühr an die UEFA. Es handelt sich um Veranstaltungen, die 
  • direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Speisen und Getränke) erzielen
  • oder dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen, unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht,
  • oder Eintrittsgelder erheben.
Diese Lizenzgebühren werden aus Basis der „Besucherkapazität“ erhoben, welche in fünf Kategorien eingeteilt sind.
Lizenzgebühren Österreich
KategorieBesucherkapazitätGebühr (netto)
10 - 300EUR 0,-
2301 - 1.000EUR 500,-
31.001 - 2.500EUR 1.000,-
42.501 - 5.000EUR 3.000,-
55.001 - 10.000EUR 6.000,-
610.001 und mehrEUR 10.000,-
Die Lizenz zur Durchführung einer Public-Viewing-Veranstaltung (im Sinne einer Rechtseinräumung) wird vom ORF für die Dauer des Turniers auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der Lizenznehmer bzw. Organisator einer Public-Viewing-Veranstaltung kann entscheiden, wie viele Spiele er zeigen möchte.

Technische Abwicklung

Es darf bei Veranstaltungen in Österreich ausnahmslos nur das Live-Signal des ORF (offizieller Broadcaster der UEFA EURO 2020™) unverändert und zeitgleich genutzt werden.
a.) „Geschütztes Fenster“
Normales Match (Matches 2-50)
KO 15.00, 18.00 or 21.00 CET
KO - 20 Min. KO - 10 Min. Match FW + 5 Min.
Nur offizielle UEFA-EURO-2020-Partner Live-Signal einschaltenErste HälfteHalbzeitpauseZweite Hälfte (und ET/Pen, sofern vorgesehen)Live-Signal
ununterbrochenes ORF-Signal
geschütztes Fenster
Eröffnung/Finale (Matches 1 + 51)
KO 21.00 CET (Eröffnungsspiel und Finale)
Eröffnungsfeier - 15 Min. Eröffnungsfeier - 10 Min. Eröffnung + Match + Trophäenüberreichung Trophäenüberreichung + 5 Min.
Nur offizielle UEFA-EURO-2020-Partner Live-Signal einschaltenEröffnung + erste HälfteHalbzeitpauseZweite Hälfte (und ET/Pen, sofern vorgesehen)Live-Signal
ununterbrochenes ORF-Signal
geschütztes Fenster
Sollten an einem Spieltag mehrere Matches stattfinden, ist das geschützte Fenster auf den gesamten Zeitraum zwischen erstem und letztem Match anzuwenden und gilt daher auch zwischen den jeweiligen Matches.
Abkürzungen:
KO = Kick-off (Anpfiff)
FW = Final whistle (Schlusspfiff)
ET = Extra Time (Nachspielzeit)
Pen = Penalty shoot-out (Elfmeterschießen)
b.) „Clean Area“
Im Umkreis von 3 Metern rund um die Vidi-Wall darf keine Werbung (außer für offizielle Sponsoren und Broadcaster der UEFA EURO 2020™) angebracht werden, auch keine handelsüblichen Produktbezeichnungen bzw. -auszeichnungen. Nur die austragende Stadt kann - ohne Logo - ausgewiesen werden.
UEFA EURO 2020™ - Public Viewing

ORF/UEFA EURO 2020™

Die angeführten Informationen sind ein Auszug aus den UEFA EURO 2020™ AGBs.