ORF nachlese: Offenlegung gem. § 25 MedienG
Medieninhaber: ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG mit Sitz in Wien;
Unternehmensgegenstand: u. a. Herausgabe, Herstellung von programmbegleitenden Printprodukten und Medienstücken.
Vertretungsbefugtes Organ: ORF Marketing Service GmbH, vertreten durch Mag. Martin Biedermann, Dr. Werner Dujmovits und Michael Hajek.
Eigentumsverhältnisse:
Kommanditist: Österreichischer Rundfunk
Komplementär: ORF Marketing Service GmbH
Kommanditist: Österreichischer Rundfunk
Komplementär: ORF Marketing Service GmbH
Die ORF Marketing Service GmbH steht im Alleineigentum des Österreichischen Rundfunks. Der Österreichische Rundfunk ist durch § 1 ORF-G als Stiftung öffentlichen Rechts (sui generis) eingerichtet; Begünstigte der Stiftung ist die Allgemeinheit [634 BlgNR 21. GP 32]).
Der Österreichische Rundfunk ist Inhaber folgender weiterer Medienunternehmen: ORF Fernsehprogramm-Service GmbH mit Sitz in Wien; Unternehmensgegenstand: Veranstaltung eines Informations- und Kultur-Spartenprogramms gem. § 4c ORF-G sowie der Betrieb eines entsprechenden Online-Dienstes und Teletext. ORF Online und Teletext GmbH & Co KG mit Sitz in Wien; Unternehmensgegenstand: insbesondere Herstellung (Produktion) eines öffentlichen nationalen und internationalen Informations-, Unterhaltungs- und Serviceangebotes zur elektronischen Verbreitung.
Grundlegende Richtung der ORF Nachlese: Programmbegleitende Wiedergabe von und ergänzende oder weiterführende Information zu Inhalten von Hörfunk- und Fernsehsendungen und -programmen des ORF und seiner Tochtergesellschaften.