
ORF/FIFA
2022 FIFA World Cup™ - Public Viewing
Der ORF als offizieller Medienpartner der FIFA in Österreich für den FIFA 2022 WORLD CUP™ ist für die Umsetzung des Lizensierungsprogramms des FIFA 2022 WORLD CUP™, insbesondere die Lizenzierung der entsprechenden Rechte für Public-Screening-Veranstaltungen, in Österreich verantwortlich.
Bei Interesse wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an publicviewing@orf.at.
Generelle Informationen
Öffentliche Übertragungen lassen sich in zwei Kategorien teilen: kommerzielle und nicht-kommerzielle.
Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren und haben kommerziellen Charakter, etwa durch den Verkauf von Speisen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte.
Hierfür ist eine Lizenz der FIFA erforderlich, die in Österreich vom ORF vergeben wird.
Ausgenommen davon sind lediglich kleine Veranstaltungen in Bars/Hotels/Restaurants.
Nicht-kommerzielle öffentliche Übertragungen besitzen keinen solchen kommerziellen Charakter.
Bars/Hotels/Restaurants
Öffentliche Übertragungen in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben benötigen keine Lizenz der FIFA, insofern diese Übertragungen innerhalb der gastronomischen Räumlichkeiten betrieben werden, die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorhanden sind, sofern solche Veranstaltung nicht gesponsert werden, kein Eintrittsgeld erhoben wird und keine zusätzlichen kommerziellen Aktivitäten gesetzt werden.
Öffentliche Übertragungen in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben benötigen keine Lizenz der FIFA, insofern diese Übertragungen innerhalb der gastronomischen Räumlichkeiten betrieben werden, die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorhanden sind, sofern solche Veranstaltung nicht gesponsert werden, kein Eintrittsgeld erhoben wird und keine zusätzlichen kommerziellen Aktivitäten gesetzt werden.
Theater/Kinos
Für Veranstaltungen in Theatern und Kinos gelten spezielle Richtlinien und Bedingungen. Bei Interesse erhält man Informationen zu diesen unter tv@fifa.org.
Für Veranstaltungen in Theatern und Kinos gelten spezielle Richtlinien und Bedingungen. Bei Interesse erhält man Informationen zu diesen unter tv@fifa.org.
Kleine Veranstaltungen
Obwohl sie als öffentliche Übertragungen gelten, wird keine Lizenzgebühr für Veranstaltungen fällig, an denen bis zu maximal 100 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben.
Obwohl sie als öffentliche Übertragungen gelten, wird keine Lizenzgebühr für Veranstaltungen fällig, an denen bis zu maximal 100 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben.
Die Organisatoren solcher Veranstaltungen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die allgemeinen Bedingungen der FIFA für öffentliche Übertragungen einhalten und alle notwendigen örtlichen Genehmigungen einholen. Die betreffenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich hier (auf Englisch).
Die FIFA behält sich allerdings das Recht vor, diese automatische Zustimmung für solche öffentliche Übertragungen zu entziehen, bei denen sich der Veranstalter nicht an die oben genannten Bedingungen hält.
Allgemeinen Bedingungen
Die Lizenz für die gegenständlichen Public-Screening-Events unterliegt gewissen Bedingungen. Diese allgemeinen Bedingungen bilden den rechtlichen Rahmen und sind für alle Parteien in gleichem Maße bindend.
Marketing und Sponsoring
Die Bestimmungen zu den FIFA-Vorgaben über Marketing- und Sponsoring-Aktivitäten im Rahmen von Public-Screening-Events sind in den o. g. AGB der FIFA festgehalten – die wesentlichsten Regelungen zusammengefasst:
- Die Präsenz von Marken, Logos und sonstiger Erscheinungsmerkmale dritter Parteien, die an dem Public-Screening-Event beteiligt, aber nicht auch offizieller Partner des FIFA 2022 WORLD CUP™ sind, ist auf den Standort des Public-Screening-Events begrenzt.
- Logos/Marken der FIFA oder der FIFA 2022 WORLD CUP™ dürfen bei Public-Screening-Veranstaltungen nicht verwendet werden;
- Einzige Ausnahme bildet der Veranstaltungstitel „FIFA 2022 WORLD CUP™“, sofern er in einer Standardschrift verwendet wird und dem Zweck dient, Zeit und Ort der Veranstaltung anzukündigen.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht als offizielle Veranstaltung der FIFA 2022 WORLD CUP™ ausgegeben werden;
- Das TV-Signal des ORF als offizieller TV-Partner der FIFA bzw. FIFA 2022 WORLD CUP™ muss unverändert verwendet werden (z. B. keine zusätzlichen Grafiken);
- Werbemöglichkeiten dürfen nur an Firmen angeboten werden, die nicht direkt oder indirekt mit den Partnern des FIFA 2018 WORLD CUP ™ konkurrieren und gleichzeitig auch lokal ansässig sind.
- Der Lizenznehmer bzw. Organisator einer Public-Screening-Veranstaltung ist auf eigene Kosten dafür verantwortlich, alle organisatorischen Aufgaben, die mit der öffentlichen Übertragung verbunden sind, zu erledigen und alle notwendigen lokalen Genehmigungen zu beantragen und zu bezahlen, die am Public-Viewing-Standort für die Organisation und Durchführung einer öffentlichen Übertragung gebraucht werden.
Lizenzgebühren
Nur jene öffentlichen Übertragungen, die kommerziellen Charakter besitzen, unterliegen einer Lizenzgebühr an die FIFA. Es handelt sich um Veranstaltungen, die
- direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Speisen und Getränke) erzielen
- oder dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen, unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht,
- oder Eintrittsgelder erheben.
Diese Lizenzgebühren werden aus Basis der „Besucherkapazität“ erhoben, welche in fünf Kategorien eingeteilt sind.
Kategorie | Besucherkapazität | Gebühr (netto) |
---|---|---|
1 | 100 - 1.000 | EUR 1.000,- |
2 | 1.001 - 2.000 | EUR 2.000,- |
3 | 2.001 - 5.000 | EUR 4.000,- |
4 | 5.001 - 10.000 | EUR 8.000,- |
5 | 10.000 + more | EUR 14.000,- |
Die Lizenz zur Durchführung einer Public-Screening-Veranstaltung (im Sinne einer Rechtseinräumung) wird vom ORF für die Dauer des Turniers auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der Lizenznehmer bzw. Organisator einer Public-Screening-Veranstaltung kann entscheiden, wie viele Spiele er zeigen möchte.
Technische Abwicklung
Es kann nur das Live-Sendesignal (unverändert und zeitgleich) des offiziellen Broadcasters des FIFA 2022 WORLD CUP™ im jeweiligen Lizenzgebiet genutzt werden (= ORF-Signal).
„Geschütztes Fenster“
Normales Match (Matches 2–63)
KO - 10 Min. | Match | FW + 10 Min. | ||
Live-Signal einschalten | Erste Hälfte | Halbzeitpause | Zweite Hälfte (und ET/Pen, sofern vorgesehen) | Live-Signal |
ununterbrochenes ORF-Signal |
Eröffnung/Finale (Matches 1 + 64)
KO 17.00 CET (Eröffnungsspiel und Finale)
KO 17.00 CET (Eröffnungsspiel und Finale)
KO - 20 Min. | Eröffnung + Match + Trophäenüberreichung | Trophäenüberreichung + 10 Min. | ||
Live-Signal einschalten | Erste Hälfte | Halbzeitpause | Zweite Hälfte (und ET/Pen, sofern vorgesehen) | Live-Signal |
ununterbrochenes ORF-Signal |
Abkürzungen:
KO = Kick-off (Anpfiff)
FW = Final Whistle (Schlusspfiff)
ET = Extra Time (Nachspielzeit)
Pen = Penalty Shoot-out (Elfmeterschießen)
KO = Kick-off (Anpfiff)
FW = Final Whistle (Schlusspfiff)
ET = Extra Time (Nachspielzeit)
Pen = Penalty Shoot-out (Elfmeterschießen)
Die angeführten Informationen sind ein Auszug aus den FIFA 2022 WORLD CUP™ AGBs.