Die Aufsichtsgremien des ORF: Stiftungsrat und Publikumsrat
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat hat eine den Kollegialorganen Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Aktiengesellschaft vergleichbare Stellung. Er bestellt u.a. den Generaldirektor und auf dessen Vorschlag Direktoren und Landesdirektoren, genehmigt Budgets und Rechnungsabschlüsse. Zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung.
Publikumsrat
Der Publikumsrat wurde vom Gesetzgeber als Organ zur Wahrung der Interessen der Hörer/innen und Seher/innen eingerichtet. Zu seinen Aufgaben und Rechten gehören u. a. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrats (drei davon müssen direkt vom Publikum gewählt sein), die Genehmigung von Beschlüssen des Stiftungsrats über die Höhe des Programmentgelts, die Erstattung von Empfehlungen über Programmgestaltung und technischen Ausbau sowie die Anrufung der Regulierungsbehörde.