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Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen
1.) Der ORF veranstaltet ab 04.03.2025 zwischen 16.00 Uhr und 05.03.2025 16.00 Uhr MEZ das Instagram-Gewinnspiel „AAMA“ auf dem ORF-Instagram-Account „www.instagram.com/orf/#“. Die diesbezüglichen Postings sind gekennzeichnet und erklären gleichzeitig die Spielregeln.
Mit der Teilnahme am „AAMA“-Gewinnspiel erklärt sich die/der Teilnehmer:in mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2.) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf Instagram registriert sind, ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF, dessen Tochterfirmen und konzernverbundenen Unternehmen sowie Angehörige der Mitarbeiter:innen dieser Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich der ORF das Recht vor, Teilnehmer:innen – ohne Angabe von Gründen – vom Gewinnspiel auszuschließen.
3.) Der ORF darf User-Name und den Inhalt des Kommentars auf „AAMA“ für sich und seine Werbezwecke verwenden. Die/der Nutzer:in räumt dem ORF alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ein.
4.) Die das Gewinnspiel betreffenden Postings des ORF sind als solche gekennzeichnet und stellen gleichzeitig folgende Spielregeln dar:
Das Gewinnspiel startet um 16 Uhr. Die Teilnehmenden müssen dabei eine Frage in den Instagram-Stories beantworten. Die ersten 12 Personen bekommen je 2 Tickets, die 13te Person ein Ticket. Die Auflösung erfolgt in den ORF-Instagram-Stories. Meldet sich der Gewinner bzw. die Gewinnerin nicht innerhalb von 12 Stunden zurück, zieht der ORF die/den nächsteN Nutzer:in mit einem Kommentar mit der richtigen Antwort usw. „Das AAMA“-Gewinnspiel ist eine ausschließlich vom ORF veranstaltete Promotion und steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.
5.) Der ORF übernimmt generell keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die den Teilnehmern und den Personen, die den Gewinn allenfalls gemeinsam mit dem oder für diesen Teilnehmer in Anspruch nehmen, durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden sowie Schäden, die der Teilnehmer und die Personen, die den Gewinn allenfalls gemeinsam mit dem oder für den Teilnehmer in Anspruch nehmen, Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Gewinne). Diesbezüglich wird der Teilnehmer den ORF schad- und klaglos halten.
6.) Der ORF ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung seiner Gewinnspiele bemüht. Jedoch begründen allfällige technische Fehler bzw. Probleme keinerlei Haftung des ORF, insbesondere keinen Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn.
7.) Der Sachpreis kann nicht in bar abgelöst werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.