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ORF-Stiftungsrat

Stiftungsrat: Das Kontrollgremium für den ORF

Der Stiftungsrat hat eine Stellung, die mit dem Kollegialorgan Aufsichtsrat in Aktiengesellschaften vergleichbar ist. Dieses Gremium bestellt unter anderem den Generaldirektor und auf dessen Vorschlag Direktoren und Landesdirektoren, genehmigt Budgets und Rechnungsabschlüsse. Zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen seiner Zustimmung.
Dem Stiftungsrat gehören 35 Mitglieder an. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Die sechste Funktionsperiode des Stiftungsrats hat mit seiner Konstituierung am 19. Mai 2022 begonnen.
Die Mitglieder des Stiftungsrats werden nach den Bestimmungen des ORF-Gesetzes wie folgt bestellt:
  • Sechs Mitglieder werden von der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt, wobei jede im Hauptausschuss des Nationalrates vertretene Partei durch mindestens ein Mitglied im Stiftungsrat vertreten sein muss.
  • Je ein Mitglied bestellen die Bundesländer, insgesamt also neun.
  • Neun Mitglieder bestellt die Bundesregierung.
  • Sechs Mitglieder bestellt der Publikumsrat.
  • Fünf Mitglieder werden vom Zentralbetriebsrat bestellt.

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