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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die ORF-Backstage-Führungen des Österreichischen Rundfunks
Der Erwerb von Führungstickets und der sich daraus ergebende Anspruch auf Teilnahme an einer ORF-Backstage-Führung – gegebenenfalls in Kombination mit anderen ORF-Angeboten oder -Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Erwerber der Führungstickets wird im Folgenden „Kunde“ genannt.

1. Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Führungstickets für eine ORF-Backstage-Führung – gegebenenfalls in Kombination mit andern ORF-Angeboten oder –Veranstaltungen.
Der Kunde bestellt telefonisch, per E-Mail oder über die Webseite http://backstage.ORF.at Führungstickets. Die Übermittlung der Bestellung per Telefon, E-Mail oder über die Webseite http://backstage.ORF.at stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebots erklärt die ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des ORF durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Damit kommt ein Vertrag mit der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG, Hugo-Portisch-Gasse 1, 1136 Wien, zustande.
Der Vertragstext setzt sich jeweils aus der Buchungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen. Die Buchungsbestätigung wird von der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG gespeichert.

2. Die Leistungen

Der Kunde erhält von der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG eine Buchungsbestätigung entweder per Email, Fax oder postalisch zugeschickt. Der Kunde wird vor dem Ticketkauf darauf hingewiesen in welcher Form die Buchungsbestätigung verschickt wird und welche Kosten dadurch entstehen. Im Falle eines postalischen Versandes sind die Kosten vom Kunden zu tragen.
Die Buchungsbestätigung gilt als Nachweis für die Führungstickets, die am Tag der Führung am angegebenen Akkreditierungsschalter ausgegeben werden. Der Kunde muss gegebenenfalls die Bezahlung der Führungstickets durch Vorlage der Buchungsbestätigung nachweisen können, aus dem die Belastung des Kontos zugunsten der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG hervorgeht.
Der Erwerb eines Führungstickets beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme an einer Führung.
Im Falle eines Kombinationsangebots aus Führung und Sendungsbesuch erwirbt der Kunde das Recht auf Teilnahme an einer Führung und auf Studiotickets für die entsprechende Sendung in der von ORF Backstage angebotenen Kategorie. Die im Zuge eines Kombinationsangebots gekauften Studiotickets beinhalten lediglich das Recht auf einen Platz in der von ORF Backstage angebotenen Kategorie, nicht auf einen bestimmten Platz im Studio.
Ansonsten gelten für den Sendungsbesuch AGBs des ORF-Ticketservice. Diese sind online unter http://tickets.orf.at/home/agbs abrufbar.

3. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Karten kann nur bar oder mit Bankomat / Kreditkarte vor Ort vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Der Erwerb der Führungstickets zum Weiterverkauf ist ausschließlich nach Zustimmung der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG möglich.

4. Umbuchungen/Stornierungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, Tickets bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei zu stornieren.
Bei kurzfristigeren Stornierungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bzw. Preisen für Sonderleistungen. Außerdem besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen.
Das Recht, aus redaktionellen oder sonstigen wichtigen Gründen den Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu verlegen oder die Veranstaltung ganz abzusagen, bleibt vorbehalten. Wird der Termin bzw. der Veranstaltungsort verlegt, wird die Bestellung automatisch auf den neuen Termin umgebucht und der Kunde per Mail entsprechend informiert. Sollte diese Umbuchung nicht gewünscht werden, teilt dies der Kunde innerhalb der, von der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG, genannten Frist mit, oder sollte die Veranstaltung ganz abgesagt werden, wird dem Kunden innerhalb von sechs Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin der Eintrittspreis erstattet. Eine Erstattung von Auslagen des Kunden, die über den Eintrittspreis hinausgehen, wird ausgeschlossen.
Bei Programmänderungen oder Verhinderung eines oder mehrerer Hauptdarsteller der Sendung wird eine Stornierung sowie die Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen.

5. Voraussetzungen für Wahrnehmung der Leistung/Verfall der Leistung

Sollte der Kunde – ohne rechtzeitige Angabe von Gründen – nicht zu den in der Buchungsbestätigung angeführten Zeiten am jeweiligen Akkreditierungsschalter erscheinen und/oder nicht die Buchungsbestätigung wie vorstehend beschrieben vorlegen können, können die Führungstickets vor Ort zu Lasten des Kunden anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht in diesen Fällen nicht.
Sollte der Kunde sich nicht rechtzeitig am Führungstreffpunkt einfinden, kann ihm der Zutritt verweigert werden, um einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der Führung zu sichern. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen.
Anweisungen der Mitarbeiter, insbesondere jedoch den Anweisungen des Führungspersonals, ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kunde von der Teilnahme an der Führung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht auch in diesem Fall nicht.
Alkoholisierten und/oder unter dem Einfluss von sonstigen Rauschmitteln stehenden Personen wird die Teilnahme an der Führung verwehrt. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht auch in diesem Fall nicht.
Im Falle eines Kombinationsangebots aus Führung und Sendungsbesuch gelten als Voraussetzung für die Wahrnehmung des Sendungsbesuch die AGB des ORF-Ticketservice. Diese sind online unter http://tickets.orf.at/home/agbs abrufbar.
Zu beachten ist außerdem, dass Mitarbeiter des ORF und seiner konzernverbundenen Unternehmen und deren Angehörige von der Teilnahme an Sendungsformaten, die ein Gewinnspiel oder eine Gewinnmöglichkeit aufweisen, ausgeschlossen sind.

6. Allgemeine Verhaltensvorschriften

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen des Kunden (mit und ohne eigene Lichtquelle) – für den privaten Gebrauch – sind während der Führung erlaubt, solange das Führungspersonal nichts Gegenteiliges erwähnt.
Die Arbeit der Mitarbeiter darf nicht behindert werden.
Im Gebäude herrscht – abgesehen von explizit gekennzeichneten Bereichen - absolutes Rauchverbot.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken (insbesondere alkoholischer Getränke) ist nicht gestattet.
Das Mitführen von evtl. gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Mobiltelefone sollten während der Führung abgeschaltet werden.
Sämtliche Zuwiderhandlungen berechtigen, wie in Punkt 5, den Kunden des Studios zu verweisen oder von der Teilnahme auszuschließen und führen zum ersatzlosen Verfall der Eintrittskarte. Allfällige Auslagen des Kunden werden nicht erstattet.
Im Falle eines Kombinationsangebots aus Führung und Sendungsbesuch gelten für den Sendungsbesuch die Allgemeinen Verhaltensvorschriften gemäß der AGB des ORF-Ticketservice. Diese sind online unter http://tickets.orf.at/home/agbs abrufbar.

7. Bild- und Tonrechte

Der Kunde überträgt der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG und in weiterer Folge dem ORF exklusiv, sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt und übertragbar sämtliche ihm zustehenden bzw. bei ihm entstehenden Rechte an den hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen für alle Film-, Rundfunk- und/oder sonstige Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobil- und/oder Internetbereich.
Der Kunde erklärt sich ohne Einschränkung damit einverstanden, dass sein Bildnis gesendet und öffentlich wiedergegeben sowie auf Bild- und Schallträger jeglicher Art festgehalten wird. Die hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen können vervielfältigt und verbreitet, vermietet und verliehen und in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren im Hörfunk, Fernsehen insbesondere auch im Online-, Mobil- und/oder Internetbereich gesendet, öffentlich wiedergegeben und vorgeführt wie auch in jeder Art audiovisuell verwertet werden.
Der Kunde erhebt keine Ansprüche gegen den ORF oder sonstige autorisierte Dritte.
Wenn der Kunde seine Bild- und Tonrechte nicht an die ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG bzw. in weiterer Folge an den ORF abtreten möchte, bedarf dies der Schriftform und muss ORF Backstage im Vorfeld der Führung ausdrücklich mitgeteilt werden.
Im Falle eines Kombinationsangebots aus Führung und Sendungsbesuch gelten für den Sendungsbesuch die Bild- und Tonrechte gemäß der AGB des ORF-Ticketservice. Diese sind online unter http://tickets.orf.at/home/agbs abrufbar.

8. Beanstandungen

Beanstandungen des Kunden können vorgebracht werden unter backstage@orf.at oder unter der Anschrift:
ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG
z. H. ORF Backstage
Hugo-Portisch-Gasse 1
1136 Wien

9. Haftung

Eine Haftung gegenüber dem Kunden besteht in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung gegenüber dem Kunden für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sowie sonstige dem ORF oder der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG zurechenbare Dritte. Eine Haftung für verlorene Gegenstände ist ausgeschlossen.

10. Abschließende Bestimmungen

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Übertragung seines Führungstickets sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ORF Backstage, der Führungsplattform des Österreichischen Rundfunks, dem Empfänger der Karte zu überbinden. Diesbezüglich wird er den ORF bzw. die ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG schad- und klaglos halten.
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige bzw. lückenhafte Punkte sind entsprechend dem durch die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollten Zweck zu ergänzen.
Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Konsumenten im Sinne des KSchG handelt, ist der Gerichtsstand für beide Seiten der Firmensitz der ORF Marketing & Creation GmbH & Co KG. Es gilt österreichisches Recht.
Im Falle eines Kombinationsangebots aus Führung und Sendungsbesuch gelten die abschließenden Bestimmungen gleichermaßen für die Studiotickets.