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Leitbild und Werte

Jugendschutz 2021

Jugendschutz

Als verantwortungsbewusstes öffentlich-rechtliches Medienunternehmen ist dem ORF Jugendschutz ein wichtiges Anliegen. Jugendschutz kann in den ORF-Medien Fernsehen, Radio und Online durch Qualität der Programmarbeit, durch verantwortungsbewusste Programmierung sowie gelebte Selbstkontrolle der Programmmacherinnen und Programmmacher gewährleistet werden.
Der ORF sieht die Verpflichtung zum Jugendschutz nicht nur in der verbindlichen Kennzeichnung von Sendungen gemäß EU-Richtlinien, sondern stellt Jugendschutz mit einer ganzen Reihe freiwillig auferlegter Richtlinien und Regulative sicher.

Jugendschutz im ORF-Fernsehen

Der Umgang des ORF mit Sendungen, die für Kinder und Jugendliche weniger gut geeignet sind, baut auf den bestehenden freiwillig auferlegten Richtlinien auf und berücksichtigt zusätzliche Maßnahmen auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Richtlinien, ORF-G §10a).

Schutz von Minderjährigen auf mehreren Ebenen

In allen Programmbereichen nützt der ORF folgende Möglichkeiten zum Schutz Minderjähriger, mit dem Ziel, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen nicht zu beeinträchtigen:
  • Im Rahmen des Programmeinkaufs und der Programmproduktion
  • Durch Bearbeitung von Programmen
  • Durch große Sorgfalt bei Gestaltung und Einsatz von Programmtrailern
  • Durch Programmierung nach entsprechenden Zeitzonen
  • Durch Kennzeichnung und Hinweise

Konkrete Maßnahmen für alle Programme und Zeitzonen

Jede einzelne Sendung wird von der zuständigen Redaktion bereits bei der Herstellung und/oder beim Erwerb überprüft. Bei der Feststellung, welches Programm für welche Altersgruppe geeignet ist, orientiert sich der ORF u.a. an den Empfehlungen der österreichischen Jugendmedienkommission (JMK) des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und an Alterseinstufungen der deutschen Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie der deutschen Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).
Eine wertvolle Stütze für die redaktionelle Entscheidungsfindung ist auch die Kooperation mit der Jugendmedienkommission. Seit 2002 nutzt der ORF die Möglichkeit, Programme einem Prüfgremium mit Antrag auf eine Altersempfehlung vorzulegen.

Programmierung nach Zeitzonen

Der ORF setzt sich bei der Ausstrahlung der TV-Programme bis 20.00 Uhr eine klare Zeitgrenze, vor der Programme auf die Entwicklungsstufen von Minderjährigen abgestimmt sind. Es werden in der Regel nur Sendungen ausgestrahlt, die für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre oder, soweit das Wohl jünger Minderjähriger dem nicht entgegensteht, im Einzelfall ab 12 Jahren (jedoch nicht ab 16 Jahren) geeignet sind, ausgestrahlt.
Ab 20.00 Uhr tragen Eltern und Erziehungsberechtigte die Mitverantwortung für den TV-Konsum von Kindern und Jugendlichen. Während des Hauptabendprogrammes (20.00 bis 22.00 Uhr) können auch Sendungen mit einer höheren Alterseinstufung (12+ und 16+) ausgestrahlt werden, jedoch nicht mit einer Einstufung ab 18 Jahren. Sendungen mit einer Alterseinstufung 18+ dürfen ausschließlich während des Nachprogramms (23.00 bis 6.00 Uhr) gesendet werden.

Kennzeichnung von fiktionalen Fernsehprogrammen

Zusätzlich zur verantwortungsvollen Programmierung kennzeichnet der ORF seit 1. Jänner 1999 seine Programme zum Schutz Kinder und Jugendlicher.

Wie wird gekennzeichnet und welche Sendungen sind betroffen?

Wurden bisher entsprechende Filme und Serien ab 22.00 Uhr mit „X – nicht für Kinder“ und „O – nur für Erwachsene“ gekennzeichnet, wird nun ein Altershinweis (12+, 16+ oder 18+) während der gesamten Sendung eingeblendet.
Jugendschutz 2021
Im linearen TV werden Sendungen mit einer Alterseinstufung 16+ und 18+ unabhängig ihrer Ausstrahlungszeit immer gekennzeichnet. Sendungen mit einer Alterseistufung 12+ werden nur während des Tagesprogramms (6.00 bis 20.00 Uhr) gekennzeichnet. 
Im Online-Bereich (ORF-TVthek, TV.ORF.at) und im ORF TELETEXT werden die Alterseinstufungen bei den entsprechenden Sendungen immer angezeigt.
Zusätzlich zum Altershinweis erfolgt zu Beginn einer gekennzeichneten Sendung, in den meisten Fällen sind dies Spielfilme und Serien, die nach 22.00 Uhr gesendet werden, ein akustisches Tonsignal und die Einblendung eines Hinweises auf die Art der Gefährdung. Diese Hinweise bzw. Deskriptoren können „Gewalt“, „Angst“, „Sex“ oder „Desorientierung“ heißen. Die Einblendung erfolgt für 3 Sekunden am oberen Rand des Bildschirms.
Auf der ORF-TVthek und TV.ORF.at wird der Gefährdungshinweis bei den entsprechenden Sendungen immer angezeigt.
Nachrichten und Sendungen zur politischen Information sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Warum wird neu gekennzeichnet?

Auf Basis der EU-Richtline 2018/1808 zur Änderung der Mediendienste-Richtline 2010/13, die mit 1. Jänner 2021 in Österreich umgesetzt worden ist, wurde das verbindliche System zum Schutz Minderjähriger vor entwicklungsbeeinträchtigenden audiovisuellen Inhalten ausgeweitet und die entsprechenden Gesetze (darunter auch das ORF-Gesetz) wurden abgeändert. Der ORF hat daher gemeinsam mit dem Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) und dem Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich in diesem Jahr den „Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“ gegründet. Der Verein stellt die Organisation zur Selbstkontrolle zur Verfügung, erstellt einheitliche Verhaltensrichtlinien, kontrolliert diese und informiert über deren Einhaltung.
Alle Informationen zum Selbstregulierungs- und Einstufungssystem sowie zu den gemeinsamen Verhaltensrichtlinien finden Sie hier: www.jugendmedienschutz.at

Jugendschutz in den Online-Angeboten des ORF und im ORF-TELETEXT

Wie bei allen anderen Programmen des ORF gelten auch für alle Angebote von ORF.at in Konzeption und Durchführung alle gesetzlichen und freiwillig auferlegten Richtlinien und Regulative. Die Onlineangebote des ORF werden fortlaufend überprüft, um jugendgefährdende Inhalte auszuschließen.
Seiten, zu denen gelinkt wird, sind ebenfalls einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dies trifft in besonderem Maße auf die für Kinder und Jugendliche konzipierten ORF.at-Angebote zu. Foren unterliegen gleichfalls den Jugendschutzbestimmungen. Für die Einhaltung sind die jeweiligen Redaktionen verantwortlich.
Sendungen, die eine 12+, 16+ oder 18+-Einstufung haben, werden auf der ORF-TVthek, TV.ORF.at und im ORF TELETEXT (unabhängig von ihrer TV-Ausstrahlungszeit) entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich weist ein Deskriptor („Sex“, „Angst“, „Gewalt“ oder „Desorientierung“) auf der ORF-TVthek und TV.ORF.at auf die Art der Gefährdung hin.
Darüber hinaus führte der ORF bereits im Jahr 2016 folgende Maßnahmen zum Jugendschutz auf der ORF-TVthek durch: In Abstimmung mit den zuständigen ORF-Hauptabteilungen werden bestimmte Sendereihen/Produktionen nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr oder 22.00 und 6.00 Uhr als Video on Demand in der ORF-TVthek zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Die Userinnen und User der ORF-TVthek werden bei Anklicken der entsprechenden Sendung jeweils durch einen Hinweis über diese zeitliche Befristung informiert. Über diese Regelungen hinaus wird freiwillig auf werbliche Einschaltungen rund um Kindersendungen verzichtet.
Die im ORF-TELETEXT angebotenen redaktionellen Inhalte werden selbstverständlich ebenfalls unter voller Berücksichtigung des ORF-Gesetzes und der einschlägigen Bestimmungen betreffend Jugendschutz erstellt. Auch die dargebotenen Inhalte von Kooperationspartnern und Werbekunden haben sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und sind auf ihre Unbedenklichkeit hin zu kontrollieren. Von Dritten angebotene Services wie Klingelton-Downloads und Telefonservices unterliegen den Werberichtlinien.