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Daten und Fakten zu den ORF-Gesetzesvorlagen

Mit dem ORF-Beitrag soll die Finanzierung des ORF nachhaltig und fairer neugeregelt werden, mit der Digitalnovelle sollen die nicht mehr zeitgemäßen Möglichkeiten des ORF im Online-Bereich weiterentwickelt werden. Über die beiden entsprechenden Gesetzesvorhaben wird derzeit diskutiert und viel berichtet. Als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat der ORF die wichtigsten Argumente und Richtigstellungen zu den am häufigsten diskutierten Fragen zusammengestellt.

„Bekommt der ORF durch den ORF-Beitrag tatsächlich mehr als 800 Millionen Euro?“

Der ORF erhält ausschließlich jene Mittel, die zur Abdeckung der Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich sind. Dies sind bis 2026 jährlich rd. 710 Millionen Euro im Durchschnitt, die in die Erfüllung der vielfältigen gesetzlichen Aufträge investiert werden. Diese Nettokosten sind gedeckelt, werden von der Medienbehörde KommAustria überprüft. Allfällige Mehreinnahmen wandern auf ein Sperrkonto. Außerdem erhält der ORF mit dem neuen ORF-Gesetz zahlreiche zusätzliche Aufträge wie die Einführung eines neuen, hochwertigen Kinder- und Jugend-Kanals online, die Weiterführung von ORF SPORT+ sowie die Beibehaltung des Anteils an Eigen- und Auftragsproduktionen in ORF III. Zugleich sieht das neue ORF-Gesetz weitere Einschränkungen der ORF-Werbeerlöse im Radio- und Onlinebereich vor. Der gewünschte Lenkungseffekt, durch Beschränkungen des ORF die österreichischen Privatmedien wirtschaftlich zu begünstigen, hat sich historisch betrachtet noch nie eingestellt.

„Werden die Online-Rechte des ORF mit der Digital-Novelle massiv ausgeweitet?“

Von massiver Ausweitung kann nicht die Rede sein. Die bisherigen Möglichkeiten des ORF im Online-Bereich sind gesetzlich sehr eng begrenzt und entsprechen weder den Nutzungsgewohnheiten des Publikums noch europäischen Standards. Mit der Digitalnovelle erhält der ORF in öffentlich-rechtlichen Kernbereichen mehr Spielraum, um besser auf die Bedürfnisse des Publikums eingehen zu können, er bleibt aber weiterhin sehr eng reglementiert. Zu den neuen Möglichkeiten gehört u.a. eine längere Bereitstellungsdauer für ORF-Sendungen im Abrufdienst (TVthek und ORF Sound). Die Möglichkeit, Video- und Audio-Beiträge ausschließlich online oder schon vor einer Ausstrahlung im linearen Programm anzubieten, ist weiterhin an strenge Auflagen geknüpft. Neue Angebote müssen einer langwierigen Auftragsvorprüfung unterzogen werden, in der die Wettbewerbsauswirkungen genau analysiert werden. Darüber hinaus sieht die Digitalnovelle weitreichende Beschränkungen am ORF-Onlineangebot ORF.at im News- und Sportbereich vor. So wird das Verhältnis von Video- zu Textinhalten mit einem Schlüssel von 70 zu 30 vorgeschrieben und das News-Angebot insgesamt mit 350 Stories pro Woche limitiert. Begleittexte zu Videos sind mit nur 300 Zeichen begrenzt. Für die textbasierte Überblicksberichterstattung wurde außerdem eine neue Formulierung zur nicht erlaubten „Zeitungsähnlichkeit“ eingefügt.

„Ist der ORF-Beitrag nicht viel zu hoch?“

Der künftige ORF-Beitrag wird für die Haushalte günstiger als die bisherige GIS-Gebühr und deckt das umfassende Programmangebot ab, das der ORF in Erfüllung seiner Programmaufträge zu erbringen hat. Der ORF-Beitrag ist das günstigste Programmentgelt im deutschsprachigen Raum und liegt auf dem Niveau vergleichbarer Public Service Broadcaster in Europa. Der ORF-Beitrag dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge und wird ausschließlich dahingehend berechnet.
Der ORF-Beitrag wird künftig 15,30 Euro pro Monat für jeden Gebührenhaushalt betragen, statt bisher 18,59 Euro GIS-Gebühr, das sind rund 50 Cent / Tag für ein multimediales Gesamtangebot.
Dafür bietet der ORF 400 Stunden Programm am Tag, 146.000 Stunden im Jahr – vier TV-Kanäle, zwölf Radioprogramme, ORF.at-Netzwerk, ORF-TVthek, ORF Sound, ORF Topos, neun Landesstudios, ein umfangreiches Korrespondentennetz, den ORF TELETEXT und vieles mehr: öffentlich-rechtlicher Mehrwert für das österreichische Publikum.

„Ist der ORF-Beitrag nicht unfair?“

Öffentliche Infrastruktur und gemeinwohlorientierte Institutionen werden in demokratischen Gesellschaften durch die Allgemeinheit finanziert, da sie allen zugutekommen, unabhängig von der individuellen Nutzung, was in vielen gesellschaftlichen Bereichen wie z. B. Verkehr, Sicherheit, Gesundheit oder Bildung außer Streit steht. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eine solche Infrastruktur-Leistung im Dienste der Allgemeinheit. Vor diesem Hintergrund ist der ORF-Beitrag nachhaltig, fair, günstiger, wirtschaftlich angemessen und sozial gerecht.
  • Mit dem ORF-Beitrag ist die unabhängige Finanzierung der Aufträge des ORF nachhaltig sichergestellt. Das neue ORF-Gesetz zwingt den ORF zugleich zu noch größerer Sparsamkeit.
  • Mit dem ORF-Beitrag verteilen sich die Kosten fairer zwischen den österreichischen Haushalten, die so genannte „Streaming-Lücke“ wird dadurch, wie vom Verfassungsgerichtshof aufgetragen, geschlossen.
  • Der ORF-Beitrag ist mit 15,30 Euro deutlich günstiger als die bisherige GIS-Gebühr von 18,59 Euro im Monat, zwischen 15 und 30 % je nach Bundesland.
  • Der ORF-Beitrag ist sozial gerecht, sozial schwächere Haushalte (dzt. rd. 300.000) bleiben wie bisher vom ORF-Beitrag befreit. 

„Wird die Dominanz des ORF ausgebaut und die Marktverzerrung verstärkt?“

Der ORF bekennt sich zu einem dualen Mediensystem aus einem vielfältigen kommerziellen Sektor und einem starken öffentlich-rechtlichen Anbieter, wie dies in Österreich seit Jahrzehnten erfolgreich gelebt wird. Die Geschäftstätigkeit des ORF ist gesetzlich genau geregelt und reglementiert und wird laufend überprüft. Bedroht wird dieses Mediensystem nicht durch den ORF, sondern durch die Monopolstellungen von Google, Meta und Co, die die Erlösmodelle der klassischen Medien unterlaufen. So entfallen bereits mehr als 80 % des Online-Werbemarktes auf internationale Plattformen, auf den ORF nur 1 %. 

„Frisst der ORF den Großteil des Werbekuchens und erhält 300 Mio. Euro an Werbeerlösen?“

Beides ist nicht korrekt! Die Werbeerträge des ORF lagen 2021 bei 228 Mio. Euro und sind seit rund 20 Jahren rückläufig. Auf dem kleinen österreichischen Medienmarkt ist der umfangreiche gesetzliche Auftrag des ORF allein aus Beiträgen nicht zu finanzieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dem ORF seit jeher die Möglichkeit eingeräumt, in sehr engem Rahmen Werbeerlöse zu lukrieren. Diese duale Form der Finanzierung stärkt die redaktionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit des ORF und wurde auch auf europäischer Ebene außer Streit gestellt. Die Werbemöglichkeiten des ORF sind gesetzlich sehr eng reglementiert, der aktuelle Gesetzesentwurf sieht weitere Verschärfungen vor. Viele den Kommerziellen erlaubte Werbeformen sind dem ORF verboten. Im Gegensatz zu diesen investiert der ORF als nicht gewinnorientiertes Unternehmen jeden Euro in österreichisches Programm und schafft damit österreichische Wertschöpfung. Zusätzliche Werbebeschränkungen für den ORF haben auch in der Vergangenheit keine Werbegelder zu heimischen Medienhäusern umgeleitet, sondern ausschließlich zu internationalen Medienkonzernen, die allein im TV-Bereich schon mehr als 900 Millionen Euro brutto p. a. umsetzen (65 % des österr. TV-Werbemarktes).   
Eine reichweitenstarke ORF-Werbung ist außerdem auch wesentliche Voraussetzung für die Eigenständigkeit des österreichischen Werbemarktes. Eine Studie zeigte 2022, dass bei einem Wegfall der ORF-Werbevermarktung mehr als zwei Drittel der damit verbundenen österreichischen Wertschöpfung verloren gehen würden und die entsprechenden Umsätze von den internationalen TV-Werbefenstern bzw. den globalen Digitalgiganten vereinnahmt würden. (Quelle: Crowding-in-Effekte der öffentlich-rechtlichen Werbevermarktung, Christian Zabel / Frank Lobigs, 2022).

„Neben dem ORF-Beitrag erhält der ORF weitere Millionen on top?“

Der ORF erhält keine zusätzlichen Mittel, sondern eine Kompensation von Mehrkosten auf Grund geänderter steuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Wegen der vom Verfassungsgerichtshof geforderten Neuregelung der Finanzierung entsteht für den ORF durch den Entfall des so genannten „Vorsteuerabzugs“ unverschuldet eine Finanzierungslücke. Diese Veränderung der Finanzierungssystematik wird dem ORF vom Gesetzgeber unter strengen Auflagen wie etwa der konsequenten Weiterführung des Sparkurses u. v. m. ausgeglichen.

„Der ORF soll weder Sport noch Unterhaltung anbieten!“

Der gesetzliche Auftrag des ORF, der neben Information und Kultur seit jeher legitimerweise auch Sport und Unterhaltung beinhaltet, garantiert dem österreichischen Publikum eine niederschwellige Teilhabe am Kulturgut Sport und eine verlässliche Versorgung mit österreichischer Unterhaltung – unabhängig von kurzfristigen kommerziellen und verlegerischen Interessen. Beide sind unverzichtbare und von den Österreicherinnen und Österreichern sehr gerne konsumierte Programme. Der ORF erreicht jeden Tag 6,4 Millionen Menschen und wird von 95 % des Publikums jeden Monat genutzt. Selbstverständlich hat der ORF als Rundfunk der Gesellschaft den Anspruch, seinem Publikum möglichst attraktive Angebote zu machen, die sonst auch kein anderes elektronisches Medium in dieser Form anbieten würde: So sind österreichischer Breiten- und Randsport sowie Behindertensport ebenso fixe Bestandteile des ORF-Programms wie qualitativ hochwertige Unterhaltung aus Österreich. Große Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen bieten „Lagerfeuererlebnisse“, die für die Gesellschaft eine integrative Funktion haben. Ein breitgefächertes Programmangebot, das von einem ebenso breiten Publikum genutzt wird, ist Voraussetzung dafür, eine reichweitenstarke Nutzung der Informations- und Kulturinhalte sicherzustellen. Eine breite Nutzung ist Voraussetzung für die solidarische Finanzierung durch die Allgemeinheit.    

„Niemand nutzt mehr den ORF!“

Die Publikumsakzeptanz der Programme des ORF ist trotz zunehmender Konkurrenz sehr hoch. Nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Radio und Online zählen die ORF-Programme zu den meistgenutzten Medienangeboten in Österreich. Nicht jeder Mensch nutzt alle ORF-Angebote im selben Ausmaß, aber nahezu alle nutzen zumindest eines der multimedialen ORF-Angebote regelmäßig. 6,4 Millionen Menschen (85 % pro Tag) nutzen den ORF täglich: 3,8 Millionen das ORF-Fernsehen, 4,6 Millionen die ORF-Radios und 1,3 Million das ORF.at-Netzwerk.

„Warum spart der ORF nicht?“

Der ORF gleicht die aufgehende Schere zwischen geringer werdenden Mitteln und steigenden Kosten seit mehr als 15 Jahren durch konsequente Einsparungs- und Restrukturierungsmaßnahmen aus. Er hat seine Strukturen in den vergangenen Jahren laufend optimiert, sodass mittlerweile nur noch sehr wenig Spielraum für Strukturreformen und substanzielle Sparprogramme besteht, ohne massiv in das programmliche Angebot einzugreifen. Fernseh-, Radio- und Onlineinhalte werden schließlich von Menschen konzipiert, produziert und kommuniziert. Diesen Sparkurs wird der ORF konsequent fortsetzen, das neue ORF-Gesetz zwingt den ORF zu weiteren strukturellen Einsparungen, die vom Stiftungsrat laufend überprüft werden.
Der ORF setzt seit 2007 ein konsequentes Spar- und Restrukturierungsprogramm um, um die rückläufigen Erträge auszugleichen:
  • Personalabbau: Seit 2007 wurden im ORF bereits 938 Vollzeitstellen (VZÄ) abgebaut, das ist ein Fünftel des Personals.
  • Günstiger Kollektivvertrag: Der ORF hat 2013 einen günstigeren Kollektivvertrag auf Branchenniveau eingeführt.
  • Niedrigste Lohnabschlüsse: Der ORF hat in den letzten Jahren die niedrigsten Lohnabschlüsse in Österreich verabschiedet, zuletzt 2022 2,1 %.
  • Nachhaltige Einsparungen: Der ORF hat in den vergangenen Jahren nachhaltig eingespart. Seit 2017 wurden 453 Mio. Euro an Kosten reduziert, davon mehr als 200 Mio. Euro im Personalaufwand.
Parallel dazu hat der ORF sein Programmangebot ausgebaut – u. a. mit der TVthek, den Spartenkanälen ORF III und ORF SPORT +, den digitalen Zusatzangeboten ORF Sound und ORF Topos, u. v. m.

„Kann der ORF mit dem ORF-Beitrag machen, was er will?“

Der ORF hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, den er erfüllen muss. Im Gegensatz zu kommerziellen Medien ist der ORF als öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Öffentlichkeit für die Umsetzung seiner Aufträge und die zweckmäßige Verwendung der finanziellen Mittel umfassend Rechenschaft schuldig. Als eines der meistgeprüften Unternehmen des Landes wird seine Geschäftstätigkeit streng und laufend von folgenden Institutionen kontrolliert:
  • Stiftungsrat
  • Prüfungskommission
  • Regulierungsbehörde KommAustria
  • Rechnungshof

„Wozu braucht man heute noch öffentlich-rechtliche Sender?“

Im Digitalzeitalter kommt einem funktionierenden dualen Mediensystem wie dem österreichischen immer größere Bedeutung zu. Mit Google, Facebook und Co. drängen neue Player in die nationalen Märkte und unterlaufen die Geschäftsmodelle der klassischen Medien. Die Mediennutzung verändert sich, die Qualität von Medien und Information kommt unter Druck („Fake News“).
Wesentliche Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Mediensystem ist die Erbringung einer öffentlichen Infrastrukturleistung („öffentlich-rechtlicher Auftrag“), wie sie Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern in zentralen Lebensbereichen wie z. B. Gesundheit, Sicherheit, Bildung, Soziales oder Verkehr zur Verfügung stellen. Der gesellschaftliche Mehrwert („Public Value“) dieser medialen Infrastrukturleistung besteht darin, für alle Bürgerinnen und Bürger den einfachen niederschwelligen Zugang zu qualitativ hochwertiger Information, Kultur, Sport und Unterhaltung auf nationaler wie auch regionaler Ebene sicherzustellen und als Plattform für den demokratischen Diskurs und die gesellschaftliche Integration zu fungieren. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist deshalb keinen politischen, wirtschaftlichen oder verlegerischen Interessen verpflichtet. Deshalb kommt seiner staatsfernen Finanzierung auch zentrale Bedeutung zu.
Im Gegensatz zu kommerziellen Medienangeboten ist der Österreichische Rundfunk der Öffentlichkeit für die Umsetzung seiner Aufträge und die zweckmäßige Verwendung seiner Mittel Rechenschaft schuldig („Accountability“) und wird u. a. durch den Stiftungsrat, die Prüfkommission, die Regulierungsbehörde oder den Rechnungshof genau kontrolliert.