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Richtlinien für kostenlose Spendenaufrufe

Der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender bietet mit seinen Programmen eine Plattform für die Kommunikation öffentlicher, sozialer und sonstiger gesellschaftlicher Anliegen. Der Einsatz sogenannter „Social Spots“ ist Teil dieser Kommunikation.
Die Ausstrahlung von „Social Spots“ durch den ORF erfolgt tarifbefreit, sofern folgende Kriterien erfüllt sind („Kostenlose Spendenaufrufe“):

Was ist ein kostenloser Spendenaufruf

Der Spot ist als Spendenaufruf gestaltet. Er dient einzig und ausschließlich der direkten humanitären Hilfe und Notlinderung. Er transportiert weder unmittelbar noch mittelbar kommerzielle Interessen und kann auch nicht mit solchen in Verbindung gebracht werden. Die Ankündigung von Veranstaltungen (auch Benefizveranstaltungen) o. ä. hat in Spots, die als „Kostenlose Spendenspots“ zum Einsatz kommen sollen, grundsätzlich zu unterbleiben.

Wer kann ansuchen

Die ansuchende Organisation ist eine Non-Profit-Organisation, die das Ziel „direkte humanitäre Hilfe und Notlinderung“ verfolgt oder eine anerkannte überparteilich agierende Tierschutzorganisation. Bei neu ansuchenden Organisationen erfolgt grundsätzlich eine Überprüfung der Organisation, wobei in erster Linie die Berechtigung, das „Österreichische Spendengütesiegel“ führen zu dürfen, ausschlaggebend ist. Lässt eine Organisation die Abwicklung durch eine Agentur durchführen, so ist dem ORF eine schriftliche Bevollmächtigung der Agentur durch die Organisation vorzulegen. In diesen Fällen handelt die Agentur in fremdem Namen.

Wann kann angesucht werden

Ansuchen für die Ausstrahlung von kostenlosen Spendenaufrufen sind per E-Mail an socialspots@ORF.at bis spätestens  Ende Jänner für das laufende Kalenderjahr zu richten. Später im Jahr an den ORF übermittelte Ansuchen können nur nach Maßgabe allenfalls noch vorhandener Kapazitäten berücksichtigt werden. Für die Ansuchen ist das Formular ,,Ansuchen - Ausstrahlung von Kostenlosen Spendenaufrufen“ zu verwenden. Die Organisation kann darin Terminwünsche für eine Ausstrahlung des/der Spots bekanntgeben. Solchen Terminwünschen wird, gereiht nach ihrem Einlangen und nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Sendeplätzen, grundsätzlich stattgegeben.
Auf Basis der Ansuchen erstellt der ORF eine vorläufige Jahresplanung, in der die angesuchten Spots vorbehaltlich einer inhaltlichen/formalen Prüfung und verfügbarer Kapazitäten berücksichtigt werden. Der ORF behält sich vor, Terminverschiebungen vorzunehmen. Die Anzahl der Schaltungen im TV ist in der Regel mit einer Ausstrahlung pro Tag limitiert. Seitens des ORF besteht keine Verpflichtung, entgegengenommene Spots tatsächlich auszustrahlen oder die geplanten Sendetermine einzuhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstrahlung von Social Spots als „Kostenlose Spendenaufrufe“.

Anlieferung des Sendematerials

Die Organisation hat dem ORF inhaltlich und formal den Österreichischen Gesetzen und den Programmrichtlinien des ORF entsprechende Bild- und Tonträger zu übermitteln.
Der ORF entscheidet aufgrund der zeitgerechten - d. h. mindestens sechs Wochen vor Ausstrahlung erfolgten - Vorlage des/der Spots zur Ansicht (zum Vorabhören), jedenfalls aber aufgrund eines produktionsbereiten Treatments, Textes, Storyboards etc., ob der Spot als „Kostenloser Spendenaufruf“ qualifiziert werden kann, oder eine Ausstrahlung als solcher abzulehnen ist. 
Die sendefertigen Spots sind dem ORF mindestens 10 Arbeitstage vor der geplanten Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zur Weiterleitung der entsprechenden Daten an die AKM durch den ORF sind vollständig ausgefüllte Spotblätter unter socialspots@ORF.at abzugeben.

Technische Anforderungen

Spotlänge
Die Spotlänge in TV und Radio beträgt mindestens 10 Sekunden und maximal 30 Sekunden. Splitting-Spots können nicht berücksichtigt werden.
Sendematerial Radio
Anlieferung per E-Mail als Anhang über socialspots@ORF.at im Dateiformat mp 2,256 kbit, 48 kHz oder mp3.
Sendematerial TV
Anlieferung per File-Upload auf einen ORF-Server.
Format: MXF OP1a
Codec: XDCAM HD 422 (50 Mbit/s)
Auflösung: 1920x1080 (25i)
Audio: LPCM 48kHz 24bit (Stereo)
EBU R128
Für detailliertere technische Anfragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 01 87878 DW 13256, 13277. Die Zugangsdaten erhält die Organisation per E-Mail aus der Redaktion Humanitarian Broadcasting im ORF bzw. per Anfrage an socialspots@ORF.at etwa 2 Wochen vor Ausstrahlung.
Technische Spezifikationen Online
Format:
  • Medium Rectangel 300 x 250 oder 250 x 300 Pixel
  • Half Page Ad 300 x 600 Pixel
Dateigröße: max. 60 KB
Clicktag nach IAB Standards: https://www.iab-austria.at/werbeformen/technische-spezifikation/
Anlieferung: physisch, per Streaming-Link oder Tag-in-Tag (bei Tag-in-Tag nicht sticky und per iFrame)
Sound: nur bei mouseover
Animation: Kein Dauerloop – max. 3 Animationsdurchgänge
https-Request für AI-Zählung, Tracking, Streamlinks nicht möglich
Videostreaming im Werbemittel: Stopp-Button, Play/Pause-Button, max. 2,5 MB, Format: .flv, externes Streaming
Anlieferung: 3 Werktage vor Kampagnenstart
Für Anfragen kontaktieren Sie bitte online.werbung@orf.at.

Inhalt und Durchführung

Auf „Kostenlose Spendenaufrufe“ ist österreichisches Recht anzuwenden, insbesondere gelten die Bestimmungen des ORF-Gesetzes, des UWG und des Medienrechts.
Die Organisation trägt die Verantwortung für lnhalt und Zulässigkeit des Spots. Der ORF ist nicht zu einer inhaltlichen und/oder rechtlichen Prüfung des Spots verpflichtet. Der ORF behält sich jedoch das Recht vor, vorgelegte Bild- und Tonträger auf Verwendbarkeit und Zulässigkeit zu prüfen. Insbesondere gelten folgende Beschränkungen:  
Ausgeschlossen sind Spots, die
  • politische Parteien oder Politiker vorstellen
  • zu einem bestimmten Wahl- oder Abstimmungsverhalten oder einer Teilnahme an Kundgebungen auffordern
  • religiösen Charakter haben
  • offenkundig unrichtige Angaben enthalten
  • Elemente enthalten, die eine Verwechselbarkeit mit Sendungen des ORF begründen könnten
  • als kommerzielle Werbung anzusehen sind
  • Elemente enthalten, die eine Verwechselbarkeit mit Werbesendungen begründen könnten
  • den allgemeinen Anforderungen für Werbesendungen (es gelten die Bestimmungen des ORF-Gesetzes sinngemäß) nicht entsprechen
Die Organisation trägt die Kosten für die Produktion des/der Spots sowie jene zur Herstellung des sendefähigen Materials. Dies schließt insbesondere auch den Erwerb aller urheber- und leistungsschutzrechtlichen Einwilligungen für Produktion und Sendung einschließlich aller dafür erforderlichen Nebenrechte (vor allem für Vervielfältigung und Verbreitung) ein. Die Organisation nimmt zur Kenntnis, dass die Radio- und TV-Programme uncodiert via Digitalsatellit auch außerhalb Österreichs ausgestrahlt werden können und stellt Rechte und Abgeltung dafür sicher.
Die Organisation hat dafür Sorge zu tragen, dass Protagonisten des Spots im Einklang mit Regeln, die sie gegenüber Sportverbänden oder sonstigen Verbänden und Einrichtungen zu beachten haben, agieren. Den ORF trifft diesbezüglich keine Prüfungspflicht und keine Haftung. 
Bei Spots, in denen Stimmen eingesetzt werden, die Assoziationen zu bestimmten, allgemein bekannten Personen oder Charakteren hervorzurufen in der Lage sind, ist von der Organisation eine schriftliche Bestätigung über die ldentität des Sprechers mit der imitierten Person beizubringen. Liegt keine ldentität des Sprechers mit der imitierten Person vor, hat die Organisation schriftlich nachzuweisen, dass die imitierte Person mit der Imitation durch eine dritte Person einverstanden ist.
Die TV-Spots und Radiospots in den entsprechenden Formaten (s. o.) sind von der Organisation für jede Sendekampagne neu einzuliefern. Ausnahmen sind für geteilte Kampagnen innerhalb eines kürzeren Zeitraums möglich. Eine darüber hinaus gehende längerfristige Archivierung von Spots (etwa für das nächste Jahr) ist nicht vorgesehen.
Die Ausstrahlung von „Kostenlosen Spendenaufrufen“ im ORF dürfen in anderen Werbemedien nur angekündigt werden, wenn dabei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die jeweilige Sendung in den TV- oder Radioprogrammen des ORF erfolgt (ist).  Formulierungen wie: „das Österreichische Fernsehen zeigt“ oder „heute Abend im Radio“ sind nicht gestattet.

Haftungen

Die Organisation hält den ORF gegenüber allen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit einem nach diesen Richtlinien gestellten Ansuchen und/oder einem nach diesen Richtlinien hergestellten bzw. gesendeten Spot geltend gemacht werden könnten, schad- und klaglos. Dazu zählen auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
Da der ORF die Ausstrahlung von „Kostenlosen Spendenaufrufen“ entgeltfrei vornimmt, bestehen Ansprüche, insbesondere aus Gewährleistung, wegen Schadenersatz oder solche auf eine aliud-Leistung nicht. Auch andere Haftungen des ORF sind, außer in Fällen des Vorsatzes, ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Wien. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige, die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien vereinbart.
Sollten einzelne Punkte unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Richtlinien nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch rechtskonforme Bestimmungen ersetzt, die den Intentionen jener Bestimmungen folgen, die sie ersetzen.
Im Falle einer Regelungslücke verpflichten sich ORF und die Organisation, diese zu schließen. Dabei hat die Regelung der bisher nicht geregelten Materie den Intentionen zu entsprechen, die sich aus den „Richtlinien für Kostenlose Spendenaufrufe“ ableiten lassen.
Die „Richtlinien für Kostenlose Spendenaufrufe“ gelten bis auf Widerruf durch den ORF. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Organisation akzeptiert die „Richtlinien für Kostenlose Spendenaufrufe“ mit Einreichen des Ansuchens.

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