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Maßvolle Teilvalorisierung des ORF-Programmentgelts gesetzeskonform

ORF setzt konsequenten Sparkurs fort
Die Medienbehörde KommAustria hat nach Abschluss des umfassenden dreimonatigen gesetzlichen Prüfverfahrens festgestellt, dass die vom ORF-Stiftungsrat im Dezember 2016 beschlossene Teilvalorisierung des ORF-Programmentgelts um 1,05 Euro pro Monat für das durchschnittliche Kombientgelt (TV & Radio) den Bestimmungen und Voraussetzungen des ORF-Gesetzes entspricht. Daraus folgt, dass die Teilvalorisierung mit 1. April 2017 wirksam wird, sie liegt deutlich unter der Inflationsrate für den abzudeckenden Gebührenzeitraum und ist die niedrigste in der Geschichte des ORF. Das ORF-Programmentgelt ist damit weiterhin das niedrigste unter den deutschsprachigen Öffentlich-rechtlichen und liegt im Mittelfeld vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen in Europa.
Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz: „Die Behörde ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die sparsame Teilvalorisierung des ORF-Programmentgelts allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gemeinsam mit dem konsequenten Sparkurs, den der ORF in den kommenden Jahren umsetzen wird, ist damit sichergestellt, dass der ORF seinen umfangreichen gesetzlichen Auftrag in Fernsehen, Radio und Online für sein Publikum auch in Zukunft erfüllen und seine Programme im Interesse des Publikums weiterentwickeln kann!“
Dr. Andreas Nadler, Kaufmännischer Direktor des ORF: „Um bei einem umfangreichen gesetzlichen Auftrag ausgeglichen bilanzieren zu können, wird der ORF bis 2021 Einsparungen von mehr als 330 Millionen Euro realisieren. Das bedeutet eine große Anstrengung für das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Durch die maßvolle Teilvalorisierung des Programmentgelts erhöht sich das durchschnittliche Kombientgelt (TV & Radio) um 1,05 Euro pro Monat auf 17,21 Euro pro Monat.
Die Inflation im Zeitraum seit der letzten Programmentgeltfestsetzung (2012) bis zum Ende des Vorschauzeitraums (2021) beträgt mehr als 18 Prozent. Mit der aktuellen Anpassung (6,5 Prozent) ist der Inflationsanstieg bei Weitem nicht gedeckt und es liegt also auch in der kommenden Gebührenperiode real sogar eine Gebührensenkung vor.
Der ORF erhält nur rund 69 Prozent der Rundfunk-Gebühren, der Rest geht an Bund und Länder.
Trotz des nachhaltigen Sparkurses hat der ORF in den vergangenen zehn Jahren sein öffentlich-rechtliches Programmangebot massiv ausgebaut, unter anderem mit dem Launch und Ausbau der ORF-TVthek, mit den Spartenkanälen ORF III und ORF SPORT +, in der Information, Kultur, Unterhaltung, im Sport und der Regionalisierung sowie der Förderung der heimischen Filmwirtschaft. Diesen Innovationskurs wird der ORF fortsetzen.
Gleichzeitig wird der ORF das Spar- und Restrukturierungsprogramm der vergangenen zehn Jahre konsequent fortführen und bis 2021 Einsparungen in der Höhe von mehr als 330 Mio. Euro vornehmen.